Oldenburg: BGH bestätigt Haftstrafe für Drogendealer
Ein Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen den Anführer einer Drogenbande ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des 32-Jährigen verworfen. Er war zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil das Gericht es als erwiesen angesehen hatte, dass er im großen Stil mit Kokain und Marihuana gehandelt hatte. Als Kopf der Drogenbande hatte er das Rauschgift demnach nach Deutschland eingeführt und in Oldenburg als Teil eines Netzwerkes von Rauschgifthändlern umgeschlagen. Die Bande unterhielt dafür konspirative Wohnungen und Bunker. Auch die Urteile von vier Mitangeklagten sind nun rechtskräftig. Sie waren für den Hauptangeklagten als Drogenverkäufer und Drogenkuriere tätig und dafür zu Gefängnisstrafen von bis zu gut vier Jahren verurteilt worden.