Geflügelpest: Stallpflicht in 20 Landkreisen und Städten
Zum Schutz vor der Geflügelpest weisen immer mehr niedersächsische Landkreise eine Stallpflicht für Hühner, Puten, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse an.
Das Hausgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind, teilten die Behörden mit. Die Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Hühner und Gänse in Kontakt haben, müssen unzugänglich für Wildvögel aufbewahrt werden. Beim Betreten der Ställe sollen möglichst Schuhe gewechselt und sollte Schutzkleidung getragen werden.
In diesen niedersächsischen Landkreisen/Städten gilt Stallpflicht
- Landkreis Ammerland
- Landkreis Aurich
- Landkreis Cloppenburg
- Stadt Delmenhorst
- Landkreis Diepholz
- Stadt Emden
- Landkreis Emsland
- Landkreis Friesland
- Landkreis Grafschaft Bentheim
- Landkreis Harburg (zum Teil)
- Landkreis Leer
- Landkreis Oldenburg
- Stadt Oldenburg
- Landkreis Osnabrück (Sperrzone rund um den betroffenen Betrieb)
- Landkreis Osterholz
- Landkreis Rotenburg (zum Teil)
- Landkreis Stade
- Landkreis Vechta
- Landkreis Verden
- Landkreis Wesermarsch
- Stadt Wilhelmshaven
- Landkreis Wittmund
Eine landesweite Stallpflicht für Geflügel soll es nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums vom Freitag zunächst nicht geben. Über den aktuellen Stand informiert das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
70.000 Puten und Enten getötet
Erst am Montag war der bislang letzte in einer Reihe von Geflügelpest-Ausbrüchen bekannt geworden. In einem Betrieb in Badbergen (Landkreis Osnabrück) müssen daher 12.000 Puten getötet werden. Drei Ausbrüche hatte es bereits in der vergangenen Woche in Friesoythe im Landkreis Cloppenburg gegeben. Auch in einer Putenhaltung in Hoya (Landkreis Nienburg) sowie in einer Legehennen-Freilandhaltung in der Gemeinde Ihlow (Landkreis Aurich) gab es Ausbrüche. In letzterem Fall steht allerdings noch die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) aus. Wegen der Tierseuche sind in Niedersachsen in den vergangenen Tagen rund 70.000 Puten und Enten vorsorglich getötet worden.
Auflagen in der Überwachungszone
Um alle betroffenen Ställe wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. In diesen Zonen sind die Betriebe verpflichtet, ihr Geflügel im Stall zu halten. Geflügeltransporte sind dort bis auf Weiteres verboten und auch Fleisch von Geflügel, Eier sowie tierische Nebenprodukte wie Mist und Gülle müssen in den Betrieben bleiben. Das Virus ist für Tiere hochansteckend. Eine Übertragbarkeit des derzeit grassierenden Subtyps auf den Menschen wurde laut FLI bislang nicht nachgewiesen.
Vergangene Welle: Eine Million Tiere getötet
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hofft, dass die Vogelgrippe nicht so hart zuschlägt wie zwischen Oktober 2020 und April dieses Jahres. 150 Betriebe waren damals betroffen, allein in Niedersachsen wurden mehr als eine Million Tiere getötet.
