Falschgold verkauft - Verteidigung fordert Freispruch
Vor dem Landgericht Oldenburg hat am Montag der Berufungsprozess gegen einen mutmaßlichen Gold-Betrüger begonnen. Der 27-Jährige war in erster Instanz zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Zum Auftakt des Verfahrens beantragte die Verteidigung, den Angeklagten freizusprechen und aus der Haft zu entlassen. "Wir sind der Ansicht, dass es sich nicht um ein strafbares Verhalten handelt", sagte einer der Verteidiger dem NDR. Die Staatsanwaltschaft dagegen machte deutlich, dass sie das anders sieht.
Wurden die Käufer bewusst getäuscht?
Der Mann aus Schortens (Landkreis Friesland) war im November 2019 vom Amtsgericht Jever wegen Betrugs in 26 Fällen schuldig gesprochen worden. Er soll über mehrere Jahre unechte Goldmünzen und Goldbarren bei Ebay zum Verkauf angeboten haben. Nach Ansicht der Verteidigung hatte er dabei allerdings in der Artikelbeschreibung stets deutlich kenntlich gemacht, dass es sich um unechte und ungeprüfte Ware handelt.
Angeklagter tauchte zeitweise unter
Die Käufer glaubten offenbar trotzdem an echtes Gold und bezahlten teilweise bis zu 2.000 Euro pro Barren. Insgesamt entstand so ein Schaden in Höhe von rund 118.000 Euro. Die Betroffenen hätten eine "Geiz-ist-geil"-Mentalität gezeigt und vermeintlich echtes Gold bewusst zu einem Spottpreis erworben, sagte der Verteidiger. Der Angeklagte war vorübergehend untergetaucht: Aus seinem Versteck nahm er Kontakt zu Medien auf und verspottete seine geprellten Opfer dafür, dass sie falsches Gold bei ihm gekauft hatten. Erst im Januar stellte er sich den Behörden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Gericht setzt 22 Verhandlungstage an
Das Interesse an dem Fall ist groß: Die Zuschauerplätze in Saal 1 des Landgerichts Oldenburg waren zum Auftakt des Berufungsverfahrens alle belegt - in Zeiten der Corona-Pandemie natürlich mit Abstand und Maskenpflicht. Insgesamt hat das Landgericht bis Mitte Juni 22 Verhandlungstage angesetzt. Eine Gerichtssprecherin begründete dies damit, dass die mutmaßlich Geschädigten aus ganz Deutschland anreisen müssten und pro Verhandlungstag nur zwei von ihnen gehört würden.