"Maskenmann" soll auch in Frankreich vor Gericht
Der als "Maskenmann" bekannte Kindermörder Martin N. soll sich nun auch in Frankreich wegen des Todes eines Jungen verantworten. Dabei geht es um einen Mordfall an der französischen Westküste.
Die französische Staatsanwaltschaft beschuldigt Martin N. im Jahr 2004 einen zehnjährigen Jungen entführt und ermordet zu haben. N., der in Deutschland bereits eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, war am Freitag an die französische Justiz überstellt worden. Das Landgericht Stade hatte ihn 2012 wegen dreifachen Mordes verurteilt. Die damals angeordnete Sicherungsverwahrung hob der BGH allerdings wieder auf. Zuvor war N. jahrelang maskiert in Schullandheime, Zeltlager und Privathäuser in Norddeutschland eingedrungen, um nachts Jungen zu missbrauchen. Drei seiner Opfer tötete er.
Tat einem Mithäftling gestanden?
Die Ermordung des Opfers in Frankreich soll der "Maskenmann" einem Mithäftling gestanden haben. Der Junge war im April 2004 nachts aus einem Schullandheim in der Nähe von Saint-Nazaire an der Westküste Frankreichs verschwunden. Seine gefesselte und mit Steinen beschwerte Leiche wurde Wochen später in einem Teich nahe Guérande entdeckt - etwa 25 Kilometer vom Ort seiner Entführung entfernt. Ermittler vermuteten schon länger, dass Martin N. den Mord beging, konnten dies aber bislang nicht beweisen.
