Mietpreisbremse: Neuer Ärger für das Land

In Niedersachsen gilt die sogenannte Mietpreisbremse seit dem 1. Dezember 2016 - und hat offenbar zumindest im Bezug auf die niedersächsische Mietschutzverordnung für Hannover einen schwerwiegenden formellen Fehler. Das Landgericht Hannover ist am Mittwoch im Verfahren einer Mietrechtsagentur gegen den ehemaligen Vermieter eines hannoverschen Paares zu dieser vorläufigen Einschätzung gekommen, weil zeitgleich zur Veröffentlichung der Verordnung keine Begründung geliefert worden war. Diese sei laut Bundesgerichtshof allerdings verpflichtend. Das Urteil soll am 12. August gesprochen werden, sagte ein Gerichtssprecher gegenüber NDR.de.
Nachbesserung reicht wohl nicht aus
Damit folgt das Landgericht einem Urteil des Amtsgerichts Hannover vom Dezember vergangenen Jahres. Zwar habe die niedersächsische Landesregierung nachgebessert und eine Begründung geliefert. Dies reiche nach Ansicht der Richter allerdings nicht aus, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. "Wir können das allerdings nur aus hannoverscher Perspektive und für diesen Fall betrachten", sagte der Gerichtssprecher.
Bauministerium geht von Anwendbarkeit aus
Was hat das zu erwartende Urteil für Auswirkungen auf die Wirksamkeit in den übrigen 18 Kommunen? Laut niedersächsischem Bauministerium keine. "Wir gehen davon aus, dass die Mietpreisbremse vorerst anwendbar bleibt", sagte ein Behördensprecher. Die Landesregierung werde voraussichtlich im August einen neuen Verordnungsentwurf "zur Anhörung der betroffenen Städte und Gemeinden sowie der Verbände, deren Interessen betroffen sind" freigeben, hieß es in einer Mitteilung am Mittwochnachmittag. Der Entwurf stützt sich demnach auf ein aktuelles Gutachten der landeseigenen NBank darüber, "welche niedersächsischen Städte und Gemeinden als 'Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt' bezeichnet werden können".
Mietpreisbremse soll ortsübliche Mieten deckeln
Deutschlandweit sind die Mieten in den vergangenen Jahren - vor allem in Ballungsgebieten - stark gestiegen. Um diese örtlich zu deckeln, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Ob und in welchen Städten und Gemeinden dieses Instrument angewendet wird, ist den Bundesländern überlassen. Niedersachsen hat die Mietpreisbremse in 19 Kommunen eingeführt, unter anderem in Braunschweig, Göttingen, Lüneburg, Osnabrück, Wolfsburg sowie den sieben ostfriesischen Inselgemeinden.
