Landtag in Niedersachsen: Zutritt nur mit 3G und FFP2-Maske
Im Deutschen Bundestag gilt von diesem Mittwoch an die 2G-Plus-Regel im Plenarsaal. Den Niedersächsischen Landtag dürfen dagegen weiterhin auch Ungeimpfte betreten. Für alle gilt FFP2-Maskenpflicht.
In der letzten Januarwoche kommen die Parlamentarier zum ersten Mal in diesem Jahr im Niedersächsischen Landtag zusammen. Wer als ungeimpfte Person an der Plenarsitzung teilnehmen möchte, muss einen gültigen negativen Corona-Test nachweisen (3G-Regel). Dass nur noch Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen negativen Test den Landtag betreten (2G-Plus-Regel) dürfen, sei zunächst nicht geplant, sagte ein Sprecher.
2G-Plus im Deutschen Bundestag
Im Bundestag ist die 2G-Plus-Regel dagegen seit Mittwoch in Kraft. Als Grund dafür nannte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) die "Infektionsgefahren durch die hochansteckende Omikron-Variante". Wer lediglich zweimal gegen Corona geimpft oder genesen ist, braucht einen zusätzlichen negativen Test, wenn er den Plenarsaal oder Räume für Ausschusssitzungen betreten will. Wer geboostert ist oder nach doppelter Impfung von einer Durchbruchsinfektion genesen ist, muss sich nicht testen lassen. Abgeordnete, die weder geimpft noch genesen sind, können weiterhin die Sitzungen von der Tribüne aus verfolgen. Dafür brauchen sie allerdings künftig auch einen aktuellen negativen Testnachweis. Auch im Bundestag gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
