Holzminden verbietet das Grillen in bestimmten Bereichen
Schlechte Nachrichten für Grillfreunde im Landkreis Holzminden: Hier hat die Behörde hat das Grillen im Freien aus Gründen des Brandschutzes jetzt untersagt - zumindest in einigen Bereichen.
So heißt es in einer neuen Verordnung des Landkreises, dass das Entzünden von Grillfeuern und sonstigen Feuern ab sofort untersagt sei - und zwar im Wald, auf öffentlichen Flächen, sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken. Allerdings müssen deshalb nicht alle Gartenbesitzer die Grillkohle einmotten. Denn auf privaten Flächen innerorts und in geschlossenen Kleingartenanlagen darf weiter gegrillt werden. Sprich: Lediglich Gärten, die allein liegen und sich in der Flur oder nahe einem Wald befinden, sind betroffen.
Feuer beobachten
Allerdings weist der Landkreis darauf hin: Auch im Privaten muss darauf geachtet werden, dass sich Grillfeuer nicht unkontrolliert entwickeln. Feuer und Glut sollten beaufsichtigt werden. Auch Löschmittel sollten griffbereit sein. Und: Das Grillfeuer muss vollständig abgelöscht werden, sodass eine Selbstentzündung ausgeschlossen ist, schreibt die Behörde.
Trockenheit macht Flächenbrände wahrscheinlicher
Der Grund für die strengere Verordnung ist laut Landkreis die anhaltende Trockenheit. Dadurch steige die Brandgefahr, insbesondere auf Wald, Wiesen- und Feldflächen erheblich. Auch verdorrte und ausgetrocknete Grünanlagen seien betroffen. Offene Feuer könnten sich in der aktuellen Lage schnell zu um sich greifenden Flächenbränden ausbreiten. Deshalb sind laut Verordnung nicht nur Grillfeuer in bestimmten Bereichen untersagt. Verboten ist es demnach auch, brennende Streichhölzer oder Zigaretten wegzuwerfen.
