Europäischer Gerichtshof erklärt Abgas-Software für illegal
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag in Luxemburg eine umstrittene Software zur Verbesserung von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt.
Ein Hersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessere, erklärte das Gericht. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen.
Volkswagen schönte Abgaswerte
Im September 2015 war bekannt geworden, dass Volkswagen mithilfe einer solchen speziellen Software die Abgaswerte bei der Zulassung manipuliert hatte. Die Folge waren Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und eine Klagewelle, die immer noch läuft. Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich. Dort wird gegen einen Hersteller wegen arglistiger Täuschung ermittelt. Dieser wird in den Gerichtsakten allerdings nur mit "X" bezeichnet. Volkswagen hat jedoch inzwischen bestätigt, dass es um Fahrzeuge aus dem Konzern geht.
Gericht: Software ist von Verbot nicht ausgenommen
Im Kern ging es bei dem EuGH-Verfahren um die Bewertung der Software, die erkennt, ob ein Auto für Zulassungstests auf dem Prüfstand steht. Das Gericht hatte im Wesentlichen zu klären, ob es sich bei der Software um eine "Abschalteinrichtung" handelt. Diese sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, "um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen" oder "den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Die zweite Frage war also: Fällt diese Software unter die Ausnahme. Das hat das Gericht nun mit seinem Urteil verneint. Die Entscheidung könnte die Rechte von Haltern älterer Diesel-Wagen stärken.
