Patientenschützer: Menschen sollen nicht einsam sterben
Wegen der Corona-Einschränkungen sind in der Vergangenheit Menschen einsam im Krankenhaus gestorben. Das wollen Ärzte und Patientenschützer jetzt verhindern - durch Ausnahmen von den Besuchsverboten.
Wegen der akuten Corona-Lage gelten in Niedersachsen unter anderem in der Region Hannover, in Göttingen und Braunschweig Besuchsverbote in Krankenhäusern. Zum Beispiel auf der Intensiv- oder Palliativstation gebe es aber Ausnahmeregelungen, sagte der Sprecher des Klinikverbunds Diakovere, Matthias Büschking. Es dürfe nicht wieder vorkommen, dass Menschen ohne jede Begleitung sterben, sagte er.
Wer akut im Sterben liegt, darf Besuch bekommen
Strenger werden dagegen die Ausnahmen für den Besuch auf anderen Stationen gehandhabt, sagte Büschking. Dort dürften nur Patienten besucht werden, die akut im Sterben liegen. Ein Krebskranker im Endstadium, der noch einige Wochen zu leben habe, dürfe dagegen keinen Besuch bekommen. Der Vorstandssprecher des Diakonischen Werks Niedersachsen, Hans-Joachim Lenke, hält die Verbote für angemessen. Bei den Besuchsverboten gelte es, zwischen individueller Freiheit und Gemeinschaft abzuwägen. Die Situation sei zwar für alle belastend, aber es müsse niemand allein sterben.
Hospiz-Besuch unter 2G-Plus-Regeln erlaubt
Patientinnen und Patienten in Hospizen dürfen auch weiterhin Besuch bekommen - vorausgesetzt die Besuchenden sind geimpft oder genesen und weisen zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vor (2G-Plus). "Die Angehörigen gehen sehr gewissenhaft mit der Situation um", sagt Anke Reichwald, Geschäftsführerin des Diakovere Uhlhorn Hospiz und Vorsitzende des Landesstützpunkt für Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen. Liege ein Mensch im Sterben, werde die Anzahl der zugelassenen Menschen in ihrem Hospiz nicht eingeschränkt, so Reichwald. "Ein Verabschieden wird möglich gemacht."
