Urteil: Landwirt muss wegen Bio-Betrugs ins Gefängnis
In Schwerin ist am Mittwoch ein Landwirt zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte zuvor gestanden, über Jahre seine konventionell gehaltenen Schweine und Rinder als Bio-Ware verkauft haben.
Das Landgericht Schwerin hat am Mittwoch einen Landwirt aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wegen schweren Betruges, Urkundenfälschung und Subventionsbetrugs zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Der 60 Jahre alte Angeklagte hatte gestanden, zwischen 2008 und 2015 in 109 Fällen Schweine als Bio-Ware verkauft zu haben, obwohl er immer wieder konventionelles Futter verfüttert hatte. Durch den Verkauf von rund 6.500 Schweinen erzielte er damit knapp 900.000 Euro mehr Einnahmen, als es ihm mit vergleichbaren konventionellen Schweinen möglich gewesen wäre, urteilte das Gericht.
Gericht kritisiert lasche Kontrollen
Der Angeklagte erschlich sich nach Auffassung der Richter außerdem etwa 400.000 Euro an Subventionen, die der Staat für Bio-Betriebe bereitstellt. Den Betrug mit der Zufütterung konventionellen Futters kaschierte er bei den regelmäßigen Kontrollen durch die Bio-Vermarktungsorganisationen, mit denen er zusammenarbeite, mit gefälschten Lieferscheinen für Bio-Futter. Dies zeugte einerseits für eine hohe kriminelle Energie, sagte der Vorsitzende Richter. Andererseits waren die Fälschungen laienhaft ausgeführt und hätten den Kontrolleuren auffallen können, wenn sie genau geprüft hätten.
Keine Bewährungsstrafe möglich
Strafmildernd wirkte sich für den Angeklagten sein umfangreiches Geständnis aus. Außerdem hielt das Gericht ihm zugute, dass er seine Schweine so hielt, wie es in der ökologischen Landwirtschaft vorgeschrieben ist. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren beantragt. Dies war laut Urteilsbegründung nicht möglich, so die Richter. Der Bundesgerichtshof (BGH) schreibe vor, dass bei Steuerhinterziehungen von mehr als einer Million Euro in der Regel keine Bewährungsstrafe möglich ist. Dieser Betrugsfall sei mit einem schweren Fall von Steuerhinterziehungen vergleichbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
