Gericht: Bürgermeisterwahl in Sagard ungültig

Die Bürgermeisterwahl in Sagard (Landkreis Vorpommern-Rügen) muss wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht in Greifswald (Landkreis Vorpommern-Greifswald) sah es als erwiesen an, dass bei der Kommunalwahl im Juni 2024 das Recht auf Öffentlichkeit bei der Wahlauszählung verletzt wurde. Konkret geht es um rund 400 Briefwahlstimmzettel bei der Bürgermeister- und der Gemeindevertreterwahl. Die Stimmzettelumschläge wurden in einem Nebenraum des Wahllokals 2 in einer Sagarder Grundschule geöffnet. Dieser Nebenraum lag rund 30 Meter vom eigentlichen Wahlraum entfernt und war damit für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Damit sei der Grundsatz der Öffentlichkeit laut Landes- und Kommunalwahlgesetz verletzt, so der Vorsitzende Richter. Die Kammer erklärte die Bürgermeisterwahl für ungültig. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Auch Gemeindevertreterwahl betroffen
Auch bei der Gemeindevertreterwahl wurde laut Gericht das Recht auf Öffentlichkeit verletzt. Hier müsse die Rechtsaufsichsbehörde, also der Landkreis Vorpommern-Rügen entscheiden, ob die Wahl ungültig ist und wiederholt werden muss. Bei der Rechtsaufsichtsbehörde läuft derzeit noch ein Einspruchsverfahren. Geklagt hatte der Sagarder Jörg Herrmann. Er tritt bei der Landratswahl als Einzelkandidat an und war auch in Sagard Kandidat bei der Kommunalwahl im Juni vergangenen Jahres.
