Höhere Zuschüsse für Abgeordnete in MV
Mehr Geld für die 79 Abgeordneten des neuen Landtags in Mecklenburg-Vorpommern: Parlamentarier, die sich in Schwerin am Sitz des Landtags eine Wohnung mieten, bekommen einen höheren Zuschuss. Das sieht das neue Abgeordnetengesetz vor, für das SPD und Linke, CDU, Grüne und FDP gestimmt haben - die AfD votierte dagegen.
Bisher lag der Mietkostenzuschuss für auswärtige Abgeordnete bei 450 Euro im Monat. Er steigt um 33 Prozent - auf 600 Euro. Als Grund werden die höheren Mieten in Schwerin genannt. Auch die Vorsitzenden der mehr als zehn Ausschüsse und Sonder-Gremien bekommen mehr Geld. Statt 400 sind es demnächst 600 Euro monatlich. Nach oben gehen auch die Hilfe für die Wahlkreisbüros und die allgemeine Kostenpauschale, die Abgeordnete monatlich erhalten. Diese Pauschale beträgt jetzt 2.000 Euro monatlich, das sind 500 Euro mehr als bisher. Als Grund werden die allgemeinen Kostensteigerungen aufgeführt.
Bessere Altersversorgung für Abgeordnete
Die Spitzen der Fraktionen und das Landtagspräsidium erhalten zudem eine bessere Altersversorgung. Ihre Zulagen zu den normalen Abgeordneten-Diäten werden stärker berücksichtigt. Gleich geblieben sind die monatlichen Grundbezüge, die an die Besoldung von Richtern am Landgericht gekoppelt sind. Diese betragen seit Jahresbeginn knapp 6.500 Euro. Die sechs Fraktionsvorsitzenden und die Landtagspräsidentin verdienen das Doppelte, die sechs Parlamentarischen Geschäftsführer bekommen zusätzlich drei Viertel der Monatsdiät, die beiden Vize-Präsidentinnen die Hälfte. Die AfD konnte sich nicht mit dem Vorstoß durchsetzen, dieser Gruppe von Abgeordneten die Extra-Zulage nach sechs Wochen zu streichen, sollten sie ihr Amt beispielsweise wegen einer Dauererkrankung nicht ausüben können.
Ein Viertel der Diäten ist pfändbar
Neu ist auch: Abgeordnete, die unentschuldigt fehlen und nicht beurlaubt sind, werden 75 Euro von ihrer Kostenpauschale abgezogen. Außerdem ist jetzt ein Viertel der Diäten pfändbar. Sollten Abgeordnete überschuldet sein, könnten Gläubiger zumindest einen Teil der Bezüge pfänden lassen und einziehen. Das neue Abgeordnetengesetz schreibt auch vor, dass Parlamentarier mehr Angaben über Nebeneinkünfte machen müssen. Sie sind jetzt auch verpflichtet, Beteiligungen an Unternehmen offenzulegen. Linke und Grüne lobten eine höhere Transparenz.
