Ohne Maske shoppen und zum Friseur: Hamburg weitet 2G aus
Ohne Maske und Abstand shoppen, zum Friseur oder anderen körpernahen Dienstleistungen: In Hamburg ist das ab sofort wieder möglich - wenn sich die Anbieterinnen und Anbieter für 2G entscheiden.
Laut der neuen Corona-Eindämmungsverordnung des rot-grünen Senats, die am Freitag veröffentlicht wurde und am Sonnabend in Kraft treten soll, können Händlerinnen und Händler sowie beispielsweise Friseurinnen und Friseure selbst entscheiden, ob sie nur noch Geimpften und Genesenen ihre Türen öffnen. Dann entfallen Masken- und Abstandspflicht. Allerdings müssen die Impfnachweise kontrolliert und Daten zur Kontaktnachverfolgung erhoben werden.
Kein 2G in Supermärkten, Drogerien und Apotheken
Ausgenommen vom Optionsmodell werden Angebote des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Dort sollen auch Ungeimpfte weiter einkaufen können - wie alle anderen mit Maske und den bekannten Abstandsregeln.
Größere Ketten haben es schwerer
Bei Geschäften lohnt sich 2G laut Handelsverband vor allem für die kleineren Läden. Diese müssen nun nicht mehr darauf achten, dass nur noch ein oder zwei Kunden oder Kundinnen gleichzeitig einkaufen. Die größeren Ketten stehen vor demselben Problem wie große Hotels und Restaurants: Dort muss erst mal sichergestellt sein, dass auch alle Angestellten geimpft oder genesen sind.
Schwieriger Start unter anderem für Friseure
Auch bei Friseursalons ist ein schneller Start in den 2G-Betrieb schwierig, weil Kundinnen und Kunden ihre Termine schon vor der 2G-Ankündigung vereinbart hatten. Betriebe müssen sich ja außerdem online bei der Stadt anmelden. Und bis Freitagnachmittag gab es auf der offiziellen Seite noch gar keine Rubrik für den Einzelhandel und Frisiersalons - laut Sozialbehörde durfte man aber auch "Sonstige" wählen.
Auch Seniorentreffs und Bücherhallen dürfen 2G anbieten
Unter körpernahen Dienstleistungen, denen das 2G-Modell offensteht, listet die Verordnung neben Friseuren und Friseurinnen "insbesondere Angebote der Fußpflege, von Kosmetikstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios und Sonnenstudios" auf. Prostitution bleibt ausgenommen. Dagegen dürfen auch Seniorentreffs und Bücherhallen das 2G-Modell nutzen. Hamburg hatte das 2G-Optionsmodell Ende August bereits für Clubs, Bars, Restaurants, Kultureinrichtungen und Veranstaltungen eingeführt.
Ausnahmeregelung für Kinder
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bei 2G-Bedingungen von der Nachweispflicht befreit. Auch 12- bis 17-jährige Ungeimpfte dürfen also wie bisher an 2G-Angeboten teilnehmen. Eine bestehende Ausnahme wird verlängert. Die neue Verordnung gilt bis zum 20. November.
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