Corona: Diese Regeln gelten momentan in Hamburg
Die Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung ist am 31. Januar 2023 ausgelaufen. Auch die letzten Corona-Einschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes wurden am 7. April 2023 beendet.
Was in Hamburg gilt - und welche Regeln weggefallen sind:
1. Keine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
Im öffentlichen Nahverkehr wurde für Hamburg die Maskenpflicht zum 1. Februar 2023 aufgehoben. Damit müssen in Bussen und Bahnen des HVV und in Taxis keine Masken mehr getragen werden. Die Gesundheitsbehörde setzt nun auf Eigenverantwortung. Jede und jeder soll demnach für sich entscheiden, wann das Tragen einer Maske sinnvoll ist.
Im Fernverkehr, also in Fernbussen und Fernzügen, ist die Maskenpflicht seit dem 2. Februar 2023 entfallen.
2. Keine festen Regeln mehr für Arztpraxen, Pflegeheime und Krankenhäuser
Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sind zum 1. März 2023 Corona-Regelungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens weiter gelockert worden. So wurden Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von Test- und Maskenpflicht befreit. Auch für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen besteht seit dem 7. April keine Pflicht mehr, FFP2-Maske mehr tragen. Gesundheitseinrichtungen können dies aber im Rahmen ihrer Hygienekonzepte dort festlegen, wo es ihnen sinnvoll erscheint.
3. Quarantäne und Isolation keine Pflicht mehr
Seit dem 1. Februar ist Schluss mit der fünftägigen Isolationspflicht für Corona-Infizierte in Hamburg. Wer krank ist, sollte aber trotzdem zuhause bleiben, empfiehlt die Gesundheitsbehörde.
4. Was Urlauberinnen und Urlauber beachten müssen
Für die Einreise in andere Länder sind vereinzelt noch Corona-Tests oder Impfnachweise erforderlich. Was wo gilt, kann man auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu den Einreisebestimmungen aller Länder erfahren.
Für die Rückkehr nach Deutschland gilt: Falls ein Land als Virusvariantengebiet eingestuft wird, kann es Einreisebestimmungen geben. Seit dem 9. Januar 2023 trifft das auf die Volksrepublik China zu.
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