IS-Rückkehrerin vor Gericht: Lange Haftstrafe gefordert
Eine 44-Jährige soll für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg gefordert. Die Angeklagte war mit ihrem Sohn nach Syrien gereist, um sich dort der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. Der Jugendliche kam dort ums Leben.
13 Jahre war Malik alt, als seine Mutter 2016 mit ihm von Bad Oldesloe ins syrische Kriegsgebiet zog. Mit 15 Jahren war der Junge tot. Er starb bei einem Bombenangriff. Dazwischen absolvierte er eine militärische Ausbildung, Wachdienste für den IS und geriet in Gefangenschaft bei einer verfeindeten Terrormiliz.
Der Familienvater - ein gebürtiger Palästinenser - soll bereits 2015 als Kämpfer zum IS nach Syrien gegangen sein. Die Eltern hatten sich im Februar 2019 nahe der irakischen Grenze kurdischen Kräften ergeben. Der Mann kam in ein Gefängnis, die Frau in ein Lager, aus dem ihr nach Angaben der Bundesanwaltschaft zur Jahreswende 2020/21 die Flucht in die Türkei gelang.
Urteil für Ende März erwartet
Das Schicksal des Jungen stehe beispielhaft für das schwere Leid von Kindern weltweit, die als Kindersoldaten missbraucht würden, meinte die Bundesanwältin. Sie hielt der Angeklagten vor, dass sie bis heute nicht eingestehen würde, was sie ihrem Kind angetan hat. Die 44-Jährige habe sich im Prozess als naiv dargestellt und behauptet, nicht gewusst zu haben, in welche Gefahr sie Malik bringen würde. Das aber nimmt die Bundesanwaltschaft ihr nicht ab. Sie sei gezielt nach Syrien gegangen, um sich dem IS anzuschließen. "Der Einsatz von Malik als Kindersoldat", so die Bundesanwältin, "entsprach ihrer radikalen Weltanschauung." Das Hanseatische Oberlandesgericht will das Urteil Ende März verkünden.
