Hamburgs Senat begrüßt die Bestätigung der Bettensteuer
Die Hoteliers in der Stadt sind enttäuscht, der Senat ist zufrieden: Die Hamburger Tourismustaxe darf weiter erhoben werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Mit der Abweisung der Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg bestehe nun allgemeine Rechtssicherheit, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Finanzsenator Andreas Dressel, Kultursenator Carsten Brosda (beide SPD) und Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos). Der Kultur- und Tourismusstandort Hamburg werde dadurch gestärkt. In diesem Jahr rechnet die Stadt mit Einnahmen von etwa 16 Millionen Euro. Damit werden Festivals unterstützt, aber auch Museen, die Messe und die stadteigene Tourismusagentur.
Der Dehoga will das Urteil genau prüfen
Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten die Erhebung solcher Abgaben für Übernachtungsgäste durch Städte und Gemeinden zuvor für verfassungskonform erklärt. Enttäuscht davon ist der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Man habe auf ein anderes Ergebnis gehofft, sagte die Landesgeschäftsführerin Ulrike von Albedyll NDR 90,3. Der Verband will nun in Ruhe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts prüfen.
Bettensteuer wird in Hamburg seit 2013 erhoben
In Hamburg wird die Kultur- und Tourismustaxe seit Januar 2013 erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Preis der Unterkunft. Bei einem Übernachtungspreis zwischen 25 und 200 Euro sind es zum Beispiel 4 Euro pro Gast und Tag. Eine ähnliche Abgabe auf Übernachtungen wird auch in Dutzenden anderen Städten erhoben, beispielsweise eben in Bremen oder in Freiburg.
