Reiserücktrittsversicherung und Co.: Was ist im Urlaub sinnvoll?

Stand: 12.10.2023 12:21 Uhr

Wer eine Reise plant, freut sich auf den Urlaub. Doch manchmal kann etwas dazwischenkommen, etwa eine Krankheit vor Antritt der Reise oder am Urlaubsort. Oder das Reisegepäck kommt abhanden.

Viele Reisebüros bieten beim Abschluss einer Reise direkt eine Versicherung mit an. Doch oft arbeiten sie nur mit wenigen Versicherern zusammen. Für jede verkaufte Versicherung kassieren sie eine Provision - nach Schätzungen von Branchenkennern zwischen 15 und 30 Prozent. Was für das Reisebüro ein lohnendes Zusatzgeschäft ist, kann für den Kunden ein schlechtes Geschäft sein. Denn oft gibt es im Reisebüro nicht den günstigsten und besten Tarif.

Welche Versicherungen sinnvoll sind

  • Auslandskrankenversicherung: Sie ist die wichtigste Reiseversicherung, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen selbst innerhalb der EU nicht alle Kosten. Daher ist sie sehr sinnvoll.

  • Reiserücktrittsversicherungen: Sie sind bei teuren Reisen sinnvoll. Denn wer eine gebuchte Reise absagt, muss bei vielen Veranstaltern Stornokosten zahlen. Sagt der Kunde erst kurz vor Reiseantritt ab, können die Stornokosten bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Wichtig: Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, welche Rücktrittsgründe versichert sind. In der Regel zählen dazu unerwartete Krankheiten und Tod eines Angehörigen. Viele Versicherer zahlen aber auch im Falle eines Jobverlustes oder bei Schäden am Haus. Geklärt werden sollte auch, ob die Versicherung bei Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten einspringt, die schon beim Versicherungsabschluss bestehen.

  • Reiseabbruchversicherung: Sie ist in vielen Reiserücktrittsversicherungen gegen Aufpreis enthalten. Sie springt ein, wenn der Reisende am Urlaubsort erkrankt und deshalb den Urlaub vorzeitig abbrechen muss.

  • Reisegepäckversicherung: Sie ist relativ teuer und leistet in der Regel nur unter strengen Auflagen. Vor dem Abschluss unbedingt prüfen, was in welcher Höhe versichert ist. Viele Experten halten Reisegepäckversicherungen für überflüssig, weil die Fluggesellschaft beziehungsweise der Reiseveranstalter für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haftet. Eine Versicherung lohnt sich in der Regel nur dann, wenn der tatsächliche Wert des Gepäcks über der Haftungsobergrenze von rund 1.300 Euro liegt.

Kreditkartenfirmen bieten Reiseschutz an

Wichtig: Bevor man eine Versicherung überhastet im Reisebüro abschließt, genau prüfen, wie der eigene Versicherungsstatus aussieht. Häufig sind Reisen schon über andere Versicherungen abgedeckt. Zum Beispiel bieten viele Kreditkartenfirmen umfangreichen Reiseschutz an, wenn man die Reise mit der Kreditkarte bezahlt.

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Tipps zu Reiseversicherungen

  • Pakete nicht immer sinnvoll: Reiseversicherungen im Rundum-sorglos-Paket sind oft zu teuer, weil sie überflüssige Versicherungen enthalten können. Die Verbraucherzentrale rät zum Beispiel von Reisegepäck-, Reise-Haftpflicht- und Reise-Unfallversicherung ab. Diese Risiken sind oft bereits über andere Versicherungen abgesichert.

  • Reiseabbruch mitversichern: Bei einer Reiserücktrittsversicherung sollte eine Reiseabbruchversicherung inklusive sein. Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur bis zum Flughafen, die Reiseabbruchversicherung ab Reiseantritt - zum Beispiel beim Einchecken am Flughafen. Meistens wird beides zusammen angeboten, manchmal aber auch einzeln.

  • Fristen beachten: Je nach Anbieter muss die Reiserücktrittsversicherung spätestens 14 bis 42 Tage nach der Urlaubsbuchung oder bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

  • Tarife mit Selbstbeteiligung: Im Preis unterscheiden sich einige Versicherungen sehr stark, weil einige Tarife eine Selbstbeteiligung beinhalten.

  • Automatische Verlängerung: Auch die Kündigungsbedingungen unterscheiden sich. Oft gilt die Versicherung nur für den Zeitraum der Reise und läuft danach automatisch aus. In einigen Fällen verlängert sich der Vertrag automatisch, der Beitrag wird dann in der Regel für ein weiteres Jahr fällig.

  • Reisefähigkeit bescheinigen lassen: Wenn nicht damit zu rechnen ist, dass sich eine Vorerkrankung während der Reise verschlechtert, sollte man sich dies von einem Arzt bestätigen lassen. Die Bescheinigung stellt dann fest, dass gegen Art der Reise sowie Reiseziel und -dauer aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 16.10.2023 | 20:15 Uhr

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