VIDEO: Reiseärger: Viel Geld für wenig Komfort (7 Min)

Mängel im Urlaub richtig reklamieren

Stand: 17.08.2023 11:18 Uhr

Baulärm, Schimmel oder fehlender Meerblick: Oft treten im Urlaub Mängel auf oder versprochene Leistungen werden nicht erbracht. Was können Reisende dann tun? Wann steht ihnen eine Preisminderung zu?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist rechtlich gut abgesichert und kann vom Veranstalter eine Preisminderung fordern, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen gar nicht, unvollständig oder schlecht erfüllt werden. Dabei ist schnelles Handeln gefragt. Urlauber sollten den Mangel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort melden und Abhilfe verlangen. "Der Reiseveranstalter muss die Chance bekommen, den Mangel unter Fristsetzung zu beheben", so Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Mängel gut dokumentieren und Zeugen suchen

Um später Ansprüche geltend machen zu können, sollten Mängel schriftlich festgehalten und gut dokumentiert werden. Oft gibt es vor Ort vorgefertigte Mängelprotokolle, die man dafür nutzen kann. Sie sollten vom Reiseleiter unterschrieben werden. Wichtig: Den Mangel so konkret wie möglich beschreiben, also etwa statt "Schimmel" besser "zwei mal zwei Meter großer Schimmelfleck rechts neben der Terrassentür", fotografisch dokumentieren und wenn möglich von einem Zeugen, etwa anderen Gästen im Hotel, bestätigen lassen.

Ist der Veranstalter vor Ort nicht erreichbar, den Mangel zeitnah per Mail oder Fax reklamieren.

Recht auf Preisminderung oder Erstattung

Wird der angezeigte Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, kann der Urlauber eine Preisminderung oder Erstattung fordern. Das sollte er schriftlich nach dem Ende der Reise tun, dabei auf die Reklamation vor Ort hinweisen und eine Frist setzen. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Eine Orientierung bieten etwa die Frankfurter Tabelle oder die Kemptener Tabelle, die beide auf bisher veröffentlichten Urteilen basieren, oder eine Übersicht beim ADAC.

Die Verbraucherzentrale rät, auch bei diesem Schreiben den Mangel möglichst konkret zu benennen und Belege beizulegen. "Der Versand erfolgt am besten per Einschreiben oder E-Mail“, so Menold. Wer eine Mail schreibt, sollte sich in Kopie setzen, um beweisen zu können, dass die Mail abgeschickt wurde.

Auch Kündigung des Vertrags möglich

Bei einem erheblichen Mangel kann der Kunde den Vertrag vor Ort auch kündigen und eine (Teil-)Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen fordern. "Allerdings müssen Betroffene in diesem Fall auch die Rückreise antreten, wenn diese ebenfalls vertraglich vereinbart war", so die Verbraucherzentrale.

Wie sieht es bei Ferienhäusern und -wohnungen aus?

Haben Urlauber ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung bei einem Reiseveranstalter gebucht, kann es kompliziert werden. Denn einige Veranstalter bieten die Unterkünfte selbst an, andere vermitteln sie nur. Wenn es Ärger gibt, haftet aber nur der Anbieter, nicht der Vermittler. Tipp: Klären Sie, wer der Anbieter der Ferienunterkunft ist. Nur bei ihm können Sie während des Aufenthalts Reisemängel anmelden.

Flugverspätung: Ab drei Stunden Entschädigung fällig

Landet ein Flugzeug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Urlaubsort oder wird der Flug gestrichen, haben Reisende laut EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich von der Fluggesellschaft. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab und beträgt 250 bis 600 Euro. Voraussetzung: Der Flug findet innerhalb der EU statt, startet von einem Flughafen in der EU oder wird von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt.

Nur wenn die Verspätung auf "außergewöhnliche Umstände" wie zum Beispiel Unwetter oder politische Instabilität zurückzuführen ist, muss die Fluggesellschaft nicht zahlen.

Weitere Informationen
Eine Frau hat einen Handgepäcks-Koffer fest in der Hand und wartet hinter einer Schlange anderer Menschen auf dem Rollfeld darauf, in ein Flugzeug zu steigen © Colourbox Foto: Big Shot Theory

Fluggastrechte: Was tun bei Flugverspätung und -ausfall?

Wird ein Flug annulliert oder ist verspätet, haben Reisende Anspruch auf Ersatzbeförderung und teils auf Entschädigung. mehr

Rauchwolken eines Waldbrandes steigen auf der griechischen Insel Rhodos in den Himmel © uncredited/Rhodes.Rodos/AP/dpa

Urlaub im Katastrophengebiet: Diese Rechte haben Reisende

Naturgewalten wie Brände können die Urlaubsplanung durchkreuzen. Kann man eine Buchung stornieren? Was gilt während der Reise? mehr

Koffer an einem Laufband © fotolia.com Foto: Greatbass.com

Koffer weg: Was tun bei Gepäckverlust?

Auf Flugreisen kann es passieren, dass Gepäck verspätet am Urlaubsort ankommt oder verloren geht. Diese Rechte haben Reisende. mehr

Jo Hiller deckt Fake bei Hotelbewertungen auf. © NDR/Anneke Müller
44 Min

Die Tricks der Reisebranche

Zur Urlaubslust kommt häufig schnell der Urlaubsfrust. Jo Hiller informiert über die Tricks der Reiseveranstalter. 44 Min

Dieses Thema im Programm:

Markt | 12.06.2023 | 20:15 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Recht

Mehr Verbrauchertipps

Einbrecher hebelt mit einem Brecheisen ein Fenster auf. © Fotolia.com Foto: sdecoret

Einbruchschutz: Tipps für mehr Sicherheit im Haus

In der dunklen Jahreszeit nimmt die Zahl der Einbrüche zu. Mit einfachen Maßnahmen lassen sich Fenster und Türen sichern. mehr