Stand: 19.10.2018 14:57 Uhr

Strom und Gas: Ärger mit Rechnung - was tun?

Eine Stromrechnung mit Stecker und Taschenrechner. © fotolia.com Foto: Eisenhans
Oft gibt es Ärger um die Strom- oder Gasrechnung.

Die Strom- oder Gasrechnung erscheint Verbrauchern oft zu hoch. Eine Beschwerde beim Energieversorger hilft nicht immer weiter. Gegen zu hohe Forderungen können sich Verbraucher wehren. Und oft lässt sich bereits mit einfachen Mitteln der Stromverbrauch senken. Tipps zum Stromsparen gibt es außerdem kostenlos bei der Initiative "Stromabwärts".

Was gehört in die Rechnung?

Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet die Energieversorger zu einfachen und verständlichen Rechnungen. Laut Verbraucherzentrale Hamburg müssen die Abrechnungen folgende Angaben enthalten:

  • Preis, Abrechnungszeitraum, Zählerstand am Anfang und Ende der Abrechungsperiode, Ableseart und gezahlte Abschläge
  • Vertragsdauer, Preis, nächstmöglicher Kündigungstermin und Kündigungsfrist
  • Nummer der Lieferstelle (sogenannte Zählpunktbezeichnung) und Codenummer des Netzbetreibers
  • Vorjahresverbrauch

Strom und Gas: Tipps zur Rechnung

  • Rechnungseingang kontrollieren: Laut Energiewirtschaftsgesetz müssen Verbraucher die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Ende der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erhalten. Danach verjährt die Forderung aber nicht.

  • Zählerstand überprüfen: Kontrollieren Sie die Angaben zur Messstelle, den Abrechnungszeitraum, den Preis, die Abschlagszahlungen - und vor allem den Zählerstand. Stimmt er mit dem Wert überein, der abgelesen wurde?

  • Summe kontrollieren: Ist der Rechnungsbetrag deutlich höher als im Vorjahr, kann das an einem erhöhten Verbrauch oder an einem höheren Preis liegen. Prüfen Sie beides!

  • Beschwerde schreiben: Bei Fehlern in der Rechnung fordern Sie den Energieversorger per Einschreiben mit Rückschein dazu auf, eine korrekte Abrechnung zu erstellen.

  • Reaktion abwarten: Energieversorger sind verpflichtet, auf Beschwerden innerhalb von vier Wochen mit einer Begründung zu antworten.

  • Beratungsstellen aufsuchen: Wenn der Energieversorger eine Ihrer Ansicht nach fehlerhafte Rechnung nicht korrigiert, wenden Sie sich zunächst an die Energieberatung der örtlichen Verbraucherzentrale, danach an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur und an die Schlichtungsstelle Energie.

  • Rechnung begleichen: Wenn Sie eine berechtigte höhere Forderung gegenüber dem Vorjahr nicht begleichen können, bitten Sie den Energieversorger um Ratenzahlung. Falls das nicht möglich ist, gibt es Hilfe im Jobcenter, im Sozialamt oder in der Schuldnerberatungsstelle.

Dieses Thema im Programm:

Markt | 22.10.2018 | 20:15 Uhr

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Recht

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