Neue Gesetze und Verordnungen: Das ändert sich 2023

Stand: 03.01.2023 10:01 Uhr

Aus Hartz IV wird das Bürgergeld, Rente und Kindergeld steigen. Aus dem 9-Euro- wird ein 49-Euro-Ticket. In diesem Jahr stehen zahlreiche Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger an.

Die Bundesregierung hat verschiedene finanzielle Erleichterungen auf den Weg gebracht. Dennoch werden viele Haushalte weiterhin mit steigenden Kosten zu tun haben - vor allem bei den Energiepreisen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Bürgergeld kommt, Kindergeld und Renten steigen

  • Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern. So soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Aushilfsjobs besser gelingen.
  • Das Kindergeld steigt zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.
  • Höherer Kinderfreibetrag: Zum 1. Januar erfolgt eine Erhöhung um 404 auf 8.952 Euro. Im Folgejahr soll der Freibetrag auf 9.312 Euro steigen.
  • Getrennt lebende Eltern müssen wieder etwas mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen. Die "Düsseldorfer Tabelle" wurde angepasst.
  • Rentnerinnen und Rentner können voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr.
  • Der Mindestlohn in der Pflege steigt 2023 in zwei Stufen - im Mai und im Dezember. Je nach Qualifikation gibt es mehr Geld pro Stunde, für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro/14,15 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro/15,25 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro/18,25 Euro.
  • Die Krankenkassenbeiträge - momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent - werden um voraussichtlich 0,3 Punkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent angehoben.
  • Wohngeld: Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

Steuerfreibetrag und Homeoffice-Pauschale werden erhöht

  • Einkommensteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag - also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss - steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist 2023 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro fällig (zuvor: 58.597 Euro).
  • Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt. Damit können Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen für den Hinzuverdienst angehoben.
  • Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
  • Sparerpauschbetrag: Die Steuerfreibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen werden erhöht - für Einzelpersonen von 801 Euro auf 1.000 Euro und für Paare, die zusammen veranlagt werden, von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

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Ein Modellhaus steht auf Euroscheinen. © colourbox Foto: -

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  • Künftig können statt 600 bis zu 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1.200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.
  • Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.
  • Gebäudeversicherungen werden deutlich teurer. Grund ist laut Verbraucherzentrale unter anderem die Flutkatastrophe im Sommer 2021, die die Versicherer viel Geld gekostet hat. Zudem treibt die Rekordinflation mit steigenden Handwerks-, Material- und Baukosten die Preise für Versicherungen in die Höhe.
  • Weil Kroatien die Landeswährung auf Euro umstellt, werden ab Januar 2023 neue Euro-Münzen in Umlauf gebracht.

Preisbremsen für Strom und Gas

  • Strom- und Gaspreisbremse: Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen, für Fernwärme 9,5 Cent. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
  • Energiepauschale für Studierende: Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Pauschale von 200 Euro zur Abfederung der gestiegenen Kosten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres.
  • Klimaabgabe fürs Heizen: Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.
  • Photovoltaikanlagen: Für Besitzer von Solaranlagen gibt es 2023 Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes greifen bereits seit 2022. Kleine Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung können ab Januar auf Wohngebäuden steuerfrei betrieben werden. Anlagen bis zu 15 Kilowatt auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden profitieren ebenfalls. 
  • Atomausstieg: Mitte April sollen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz gehen. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.

  • Mehrwegpflicht: Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.
  • Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten das Lieferkettengesetz, Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.
  • Tabaksteuer: Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.

49-Euro-Ticket kommt, Frist für Führerschein-Umtausch beachten

  • 49-Euro-Ticket: Der öffentliche Personennahverkehr soll 2023 für 49 Euro im Monat deutschlandweit genutzt werden können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt sind März oder April im Gespräch.
  • Führerschein-Umtausch: Wer in den Jahren 1959 bis 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Bis zum 19. Januar 2024 haben Menschen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 dafür Zeit.
  • Wer an seinem Fahrzeug eine rosafarbene TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2023 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt - wenn es keine technischen Mängel gibt - einen frischen Aufkleber in Orange. Neu zugelassene Fahrzeuge erhalten eine blaue Plakette.
  • Nach geänderter DIN-Norm müssen in einem neu gekauften Kfz-Verbandkasten ab dem 1. Februar 2023 zwei medizinische Masken ("OP-Masken") enthalten sein. Weil die Straßenverkehrsordnung noch nicht angepasst ist, besteht keine Pflicht zum Nachrüsten von älteren Verbandkästen. Sinnvoll sind die Masken - auch FFP2-Masken - allerdings schon.

Prämie für E-Autos sinkt, CO2-Steuer bleibt gleich

  • Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr. Zudem sinkt der staatliche Anteil der Förderung für reine Elektro-Fahrzeuge von 6.000 auf 4.500 Euro. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
  • Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss ab 2023 tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.
  • Keine höhere C02-Steuer auf Benzin und Diesel: Die Bundesregierung verzichtet 2023 wegen der Energiekrise auf die Erhöhung der Steuer auf 35 Euro pro Tonne. Es gilt weiter der Preis von 30 Euro pro Tonne.
  • Die Beiträge für die Kfz-Versicherung werden wieder geändert. Die Typklassen für Fahrzeuge werden dabei neu eingestuft. Für rund 8 Millionen Autobesitzer werden die Typklassen teurer, etwa 5 Millionen profitieren von einer günstigeren Einstufung. Um günstigere Tarife zu bekommen, hilft oft ein Versicherungswechsel.
  • Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.

Aus für "Gelben Schein" - Cannabis wird legal

  • Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, die krank werden, müssen dem Arbeitgeber ab Januar 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Diese Daten übermitteln die Krankenkassen nun direkt auf digitalem Wege. Bei Privatversicherten hat die bisherige Regelung Bestand.
  • Ab 1. Januar gilt ein sogenanntes Notvertretungsrecht für Ehepartner. Sie können künftig in Notfällen gesundheitliche Entscheidungen füreinander treffen. Der Ehepartner wird demnach automatisch zum Bevollmächtigen des Partners oder der Partnerin, sollte dieser/diese keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können.
  • Künftig soll es möglich sein, Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen zu kaufen oder zu besitzen. Einen genauen Termin gibt es noch nicht. Bis Ende 2023 soll ein Gesetzentwurf vorliegen. Offen ist auch, ob der fürs Autofahren aktuell gültige Grenzwert von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum angepasst wird.

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Ein Steg, der an einen Strand führt. © Davidpradoperucha / photocase.de Foto: Davidpradoperucha / photocase.de

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Dieses Thema im Programm:

Nordmagazin | 01.01.2023 | 05:00 Uhr

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