Internet-Betrug: Warensendung ohne Bestellung
Sie sind gezielt auf unsere Interessen abgestimmt und auf Websites genauestens platziert: Werbeanzeigen. Doch was tun, wenn die angezeigten Produkte wenige Tage später nach Hause geliefert werden, ohne dass man sie bestellt hat? Windige Geschäftsleute versuchen immer wieder, mit dubiosen Methoden Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Sie schicken ihnen unbestellte Ware per Post zu und fordern sie durch die beiliegende Rechnung auf, binnen einer bestimmten Frist zu bezahlen, sonst drohe ein Mahnverfahren.
Neue Betrugsmasche: Paketsendung ohne Bestellung
Teure Kosmetik? Als Lisa B. das Paket öffnet, wundert sie sich: Sie hat die Artikel niemals bestellt. Sie ist Opfer einer Betrugsmasche geworden. Tipps zum richtigen Verhalten.
Alternative: Der Empfänger schickt das ungewollte Paket auf eigene Kosten zurück. Weil diese Firmen meistens im Ausland sitzen, können die Versandkosten den eigentlich zu zahlenden Produktpreis schnell mal übersteigen. Viele Verbraucher lassen sich aus Scham, aber auch aus Unwissenheit durch solche Methoden zu Vertragsabschlüssen verleiten und bezahlen den geforderten Betrag.
Verbraucherschutz alarmieren und Anzeige erstatten
Lisa B. und Jaqueline M. sind beide Opfer dieser betrügerischen Masche geworden. Die jungen Frauen sind sich sicher, nichts von dem Anbieter Digital Sourcing bestellt zu haben, trotzdem erhielten sie ungewollte Ware von dem Unternehmen aus Dänemark. Beide wendeten sich unabhängig voneinander an den Verbraucherschutz. Jaqueline M. hat sogar Anzeige gegen das Unternehmen erstattet. Digital Sourcing bestreitet, ungewollte Ware an Verbraucher zu verschicken. Mittlerweile sind die Zahlungsaufforderungen an beide Damen eingestellt und sie dürfen die zugeschickte Ware behalten.
Schriftlich eine kostenlose Rücksendung fordern
Wichtig für Betroffene: Nicht durch Zahlungsaufforderungen für unbestellte Ware unter Druck setzen lassen. Informieren Sie das Unternehmen nachweislich, dass Sie die Produkte nicht bestellt haben und dass Sie die Sendung auf Kosten des Unternehmens zurücksenden wollen. Lehnt das Unternehmen diesen Vorschlag ab, können Sie die erhaltenen Produkte entsorgen oder verwahren. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, denn es liegt kein gültiger Kaufvertrag vor. Im Internet ist das nur der Fall, wenn der Anbieter über die Kosten der Ware informiert und der Käufer den Kauf über den üblichen Button "zahlungspflichtig bestellen" bestätigt.
