Härtefallfonds-FAQ: Wie profitieren Verbraucher mit Öl- und Pelletheizung?

Stand: 14.12.2022 14:44 Uhr

Die Koalitionsfraktionen im Bund haben sich darauf verständigt, einen Härtefallfonds für Haushalte aufzulegen, die mit Öl, Flüssiggas, Briketts und Pellets heizen. Auch Mecklenburg-Vorpommern hatte dies gefordert, um die stark gestiegenen Energiepreise abzufedern.

Seit Wochen wird kritisiert, dass private Haushalte zwar bei der Gas- und Stromrechnung finanziell entlastet werden, beim Heizen mit anderen Heizarten aber nicht berücksichtigt werden. Vor allem im ländlichen Raum sollen Verbraucherinnen und Verbraucher von dieser Regelung profitieren. Die Bundesregierung stellt für diesen Fonds 1,8 Milliarden Euro bereit. Die Härtefallregelung wird im Zusammenhang mit den Gas- und Strompreisbremsen eingeführt. Die Länder können die Hilfen zusätzlich durch eigene Programme ergänzen.

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Ein offenes Feuer verbrennt Holzpellets. © Colourbox

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Es sollen diejenigen Privathaushalte unterstützt werden, die in diesem Jahr mehr als das Doppelte (des Durchschnittspreises des Vorjahres) für sogenannte alternative nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie zum Beispiel Öl-, Flüssiggas-, Brikett- oder Pelletrechnungen bezahlt haben. Um die Hilfen beantragen zu können, muss die Rechnung bis zum 1. Dezember 2022 erstellt worden sein.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 14.12.2022 | 14:30 Uhr

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