Flammen an einem Gasherd © dpa - Bildfunk Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Gaspreise vergleichen, Lieferanten wechseln und Geld sparen

Stand: 28.10.2021 12:40 Uhr

Wie beim Strom gibt es auch bei Erdgas viele Anbieter, zwischen denen Verbraucher wählen können. Bei einem Wechsel gibt es zwar einiges zu beachten, aber es lässt sich auch Geld sparen.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue CO2-Steuer auf Öl und Gas. Pro Tonne CO2 werden 25 Euro fällig. Das wurde zunächst an den höheren Benzinpreisen an den Tankstellen deutlich. Viele Verbraucher bekommen diese Steuer aber auch durch steigende Heizkosten zu spüren. Das betrifft vorrangig Eigentümer von Wohnraum. Vermieter dürfen die Kosten aber komplett auf ihre Mieter umlegen - anders als ursprünglich geplant. Wer also eine Wohnung ohne eigenen Gaszähler gemietet hat, sollte die Hausverwaltung oder den Eigentümer bitten zu prüfen, ob der Tarif des aktuellen Lieferanten günstig ist.

Es lohnt sich, Angebote zu vergleichen und einen Wechsel zu überdenken. Bei Gas ist das Einsparpotenzial deutlich höher als bei Strom. Viele Kunden beziehen ihre Energie von einem örtlichen Versorger, obwohl sie mit anderen Anbietern manchen Euro sparen könnten.

Grundversorgung am teuersten

In Deutschland verkaufen rund 900 Firmen Erdgas an Endverbraucher. Kunden können selbst entscheiden, von wem sie sich beliefern lassen. Der örtliche Versorger ist dabei nur eine Möglichkeit. Er muss mit der sogenannten Grundversorgung einen - meist teuren - Tarif anbieten, der sich innerhalb weniger Wochen kündigen lässt. Für Verbraucher, die diesen Tarif vereinbart haben, lohnt sich ein Wechsel besonders. Manchmal genügt es bereits, auf ein anderes Preismodell des bisherigen Anbieters umzusteigen.

Vergleichsrechner helfen bei der Suche

Doch auch wer bereits vor Jahren zu einem günstigeren Gashändler gewechselt ist, sollte seinen Tarif regelmäßig überprüfen. Mehrere Internetportale haben sich darauf spezialisiert, Tausende Strom- und Gaspreise zu vergleichen. Verbraucherschützer raten dazu, die Ergebnisse gleich mehrerer Portale zu prüfen, denn sie bieten zahlreiche Auswahlkriterien, die teils voreingestellt sind. So werden meist einmalige Gutschriften für Neukunden in den Vergleichspreis einbezogen. Die Folge: Im zweiten Jahr wird es deutlich teurer. Darauf sollte sich nur einlassen, wer bereit ist, den Anbieter regelmäßig zu wechseln und die Termine im Blick behält.

Kündigungstermin beachten

Für Tarife außerhalb der Grundversorgung gelten häufig Laufzeiten von mindestens einem Jahr. Sie lassen sich nur zu einem festen Termin im Jahr und mit langem Vorlauf kündigen. Ein Blick in den aktuellen Vertrag zeigt, wann ein Wechsel möglich ist.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, diese Prüfkriterien zu beachten:

  • höchstens ein Jahr Grundlaufzeit
  • höchstens einen Monat Kündigungsfirst (bei Bonustarifen höchstens sechs Wochen)
  • keine Einschränkungen im Kleingedruckten bei Preisgarantie
  • keine Einschränkungen im Kleingedruckten bei Neukundenbonus oder anderen Rabatten
  • Finger weg von Tarifen mit Vorkasse oder Kaution

Kein Vertragsabschluss mehr per Telefon

Seit dem 27. Juli 2021 darf ein Energieliefervertrag nicht mehr telefonisch oder mündlich abgeschlossen werden. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur ist immer die Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail oder SMS) vorgeschrieben. Ansonsten wäre der Vertrag unwirksam. Eine vorherige telefonische Beratung ist aber weiter möglich. Wird danach ein sogenannter Fernabsatzvertrag schriftlich abgeschlossen, hat der Kunde ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Eine Besonderheit stellen Verträge in der Grundversorgung dar. Sie können beispielsweise entstehen, wenn ein neuer Mieter in eine Wohnung einzieht und noch keinen Vertrag bei einem Versorger hat. Der Vertrag kommt dann durch "schlüssiges Handeln" zustande. Ein Anbieterwechsel ist dann aber trotzdem möglich.

Keine Angst vor einem Wechsel

Die Angst vor einem komplizierten Umstieg ist unbegründet. Der künftige Kunde muss dem neuen Anbieter nur seine persönlichen Daten und einige Informationen zu Verbrauch, Voranbieter und Zählernummer mitteilen. Um die weiteren Formalitäten und die Kündigung kümmert sich dann das neue Unternehmen. Der örtliche Versorger muss sicherstellen, dass auch Gas aus der Leitung strömt, falls beim Wechsel zu einem Mitbewerber Probleme auftreten.

Was tun, wenn der Versorger außerordentlich kündigt?

Wegen der rasant gestiegenen Energiepreise kommt es laut Verbraucherzentrale derzeit häufiger vor, dass Energieversorger Verträge plötzlich kündigen und die Belieferung einstellen. Wie im Insolvenz-Fall springt dann der örtliche Grundversorger ein. Betroffene sollten unverzüglich Daueraufträge stornieren, Einzugsermächtigungen widerrufen und den Zählerstand ablesen und dem Versorger mitteilen. Zudem ist es ratsam, juristisch prüfen zu lassen, ob die außerordentliche Kündigung auch zulässig war. Ist dies nicht der Fall, können Verbraucher für die entstandenen Mehrkosten beim Anbieterwechsel Schadensersatz geltend machen.

Rohstoffpreis nur ein Faktor

Der Erdgaspreis für Endverbraucher besteht in Deutschland nur zu rund 50 Prozent aus den Rohstoffkosten. Die andere Hälfte entfällt auf Netzentgelte, Abgaben, Steuern und den Gewinn des Händlers. Weitere Informationen zum Gasmarkt bietet die Seite der Bundesnetzagentur.

Weitere Informationen
Eine Hand wirft eine Münze in ein rosafarbenes Sparschwein, das auf einer Heizung steht. © Panthermedia Foto: AndreyPopov

Richtig heizen: Effizient und einfach Energie und Geld sparen

Temperatur reduzieren, Thermostate richtig nutzen, Wärmeverluste durch Dämmen meiden: Beim Heizen gibt es viel Sparpotenzial. mehr

Wärmekamera in einem Wohnraum © NDR / ARD

Klimaabgabe: Warum sollen nur die Mieter zahlen?

Laut Politik soll Klimaschutz "sozial verträglich" sein, auch beim Wohnen. Doch CO2-Abgabe zahlen bisher nur die Mieter. mehr

Mehrere Geldscheine werden vor glühenden Herdplatten gezeigt. © IMAGO / Michael Weber Foto: Michael Weber

Energiepreise: Wie können Verbraucher sparen?

Lohnt sich ein Wechsel? Worauf muss man bei Lock-Angeboten achten? Sascha Beetz von der Verbraucherzentrale beantwortet Fragen. mehr

Dieses Thema im Programm:

Markt | 18.10.2021 | 20:15 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Haushalt

Mehr Verbrauchertipps

Solarmodule eines Balkonkraftwerke an einem Mehrfamilienhaus. © picture alliance / imageBROKER Foto: Robert Poorten

Balkonkraftwerk: Was kostet es und lohnt sich die Mini-Solaranlage?

Der Betrieb von Balkonkraftwerken wird mit dem Solarpaket I einfacher. Einige Länder und Kommunen gewähren zudem Zuschüsse. mehr