Gas-Abschlag im Dezember: Wie funktioniert die Erstattung?
Privathaushalte, die Gas und Fernwärme beziehen, bekommen im Dezember als Entlastung eine Einmalzahlung. Wie läuft die Erstattung ab? Darauf sollten Verbraucher achten.
Vor der Einführung der Gaspreisbremse im nächsten Jahr kommt die Soforthilfe als staatliche Einmalzahlung. Gas- und Fernwärmekunden können sich über eine Erstattung der Dezember-Abschläge freuen. Doch viele fragen sich, was sie tun müssen und wann eine Erstattung erfolgt. "Die Regelung zur Umsetzung ist recht kompliziert, wie und wann mit der Erstattung zu rechnen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab", so Julia Schröder von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Das sollten Gaskunden beachten
Für Gaskunden gilt, dass die für Dezember vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung nicht geleistet werden muss. Kunden mit eigenem Gasanschluss, die dem Energieversorger eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen nichts weiter zu tun. "Hier ist der Versorger in der Pflicht: Entweder bucht er für Dezember nicht ab oder überweist den Abschlag bis Ende des Jahres zurück", so die Energierechtsexpertin.
Wer dagegen per Überweisung oder Dauerauftrag zahlt, sollte selbst aktiv werden und die Zahlung aussetzen. Wird der Dezember-Abschlag bezahlt, erfolgt die Erstattung erst bei der nächsten Abrechnung des Energielieferanten.
Das gilt für Mieterinnen und Mieter
Bei Mieterinnen und Mietern oder Eigentümern, die keinen eigenen Gasanschluss haben, ist die Erstattung des Dezember-Abschlags etwas komplizierter. Sie bezahlen die Heizkosten monatlich an ihren Vermieter oder Verwalter, deshalb läuft die Verrechnung der Soforthilfe auch direkt mit ihm. In der Regel erfolgt sie aber erst 2023 mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Expertin Schröder weist auf weitere Ausnahmen hin: "Wurden Vorauszahlungen durch den Vermieter in den letzten neun Monaten erhöht oder wurde ein Mietvertrag nach Januar 2022 neu abgeschlossen, errechnen sich die Erstattungen anders".
Fernwärmekunden erhalten pauschalen Betrag
Fernwärmekunden erhalten die Erstattung in Form eines pauschalen Betrags, der sich an der Höhe des September-Abschlags bemisst. Hinzu kommt laut Schröder ein Anpassungsfaktor in Höhe von 20 Prozent, mit dem zwischenzeitliche Preissteigerungen abgebildet werden sollen. Energieanbieter haben bis Ende des Jahres Zeit, die Soforthilfe zu zahlen. Sie können entweder auf die Abbuchung verzichten oder die Entlastung direkt an ihre Kunden zahlen.
Tatsächlicher Verbrauch wird mit Soforthilfe verrechnet
Dass mit der Soforthilfe der Dezember-Abschlag erstattet wird, bedeutet nicht, dass Verbraucher nun umsonst mehr heizen können. Der tatsächliche Entlastungsbetrag wird nämlich in einem nächsten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt und dann mit der gezahlten Soforthilfe verrechnet. Grundlage dafür ist ein Zwölftel des Jahresverbrauchs 2022 sowie der für Dezember mit dem Versorger vereinbarte Grundpreis.