Flugzeug überbucht: Was tun?
Die Vorfreude auf den Urlaub ist rasch vorbei, wenn die Reise am Flughafen vorerst gestoppt wird. Immer wieder überbuchen Fluggesellschaften ihre Maschinen. Das heißt: Sie verkaufen mehr Tickets, als Plätze im Flieger vorhanden sind. In Europa trifft es nach Schätzungen der EU-Kommission rund 250.000 Fluggäste pro Jahr. Sie müssen oft stundenlang auf die nächste Maschine warten statt am Urlaubsort bereits die Sonne und den Strand zu genießen. Welche Rechte haben Passagiere? Markt beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wer ist Ansprechpartner?
Wer wegen Überbuchung, Annullierung oder Flugausfall am Flughafen festsitzt, muss sich direkt an die Fluggesellschaft wenden.
Darf die Fluggesellschaft Reisende trennen?
Ja. Es gibt keinen Anspruch auf gemeinsames Reisen. Die Fluggesellschaft darf Familien oder Gruppen auf mehrere Maschinen verteilen.
Welche Rechte haben Flugreisende?
Egal ob Pauschalreise oder selbst gebuchter Flug: Ab einer Wartezeit von zwei Stunden haben Fluggäste einen Anspruch auf Versorgung. Die Fluggesellschaft muss ihnen gegebenenfalls Verpflegung oder sogar eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Sie ist außerdem verpflichtet, so schnell wie möglich für einen Ersatzflug zu sorgen.
Wie steht es um eine Entschädigung?
Ist ein Flug überbucht, annulliert oder verspätet er sich um mindestens drei Stunden, haben Passagiere nach EU-Recht einen Anspruch auf Entschädigung. Dabei sind je nach Flugstrecke folgende Summen festgeschrieben:
- 250 Euro auf einer Strecke bis 1.500 km
- 400 Euro gibt es bei mehr als 1.500 km
- 600 Euro bei über 3.500 km
Wie setzt man die Ansprüche durch?
Fluggäste sollten sich den Vorfall an Ort und Stelle schriftlich bestätigen lassen, Namen von Zeugen notieren und Ausgabenbelege sammeln. Experten raten Betroffenen, hartnäckig zu bleiben. Denn nicht immer zahlen Fluggesellschaften sofort. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren.
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