Gefahr durch Fahrradträger und Dachboxen
Fahrradträger sind eine praktische Lösung für alle, die im Urlaub nicht auf das Rad verzichten möchten. Auch Dachboxen sind praktisch, um Gepäck zu transportieren. Aber nicht nur der Spritverbrauch, sondern auch die Unfallgefahr kann bei unsachgemäßer Anwendung steigen. Denn schwere Unfälle durch herabfallende Teile von Fahrradträgern oder Dachboxen sind keine Seltenheit, wenn es zu plötzlichen Brems- oder Ausweichmanövern kommt. Deshalb sollten Autofahrer einige Hinweise bei der Montage unbedingt beachten.
Fahrradträger: Auf Geschwindigkeit und Traglast achten
Die zulässige Geschwindigkeit schreibt in der Regel der Hersteller des Fahrradträgers vor. Laut ADAC liegt diese normalerweise bei 120 bis 130 km/h. Bis zu dieser Geschwindigkeit haben Autofahrer ihren normalen Versicherungsschutz. Wer schneller fährt, verliert diesen unter Umständen.
Die Traglasten des Autos müssen unbedingt beachtet werden. Bei dem Fahrradtransport auf dem Dach ist bei manchen Autos schon bei 40 Kilogramm Schluss. Achtung: Bei Kupplungsträgern zählt nicht die Zuglast des Pkw, sondern die Stützlast der Anhängerkupplung. Mit schweren E-Bikes und dem Eigengewicht des Trägers kommt man auch hier unter Umständen schnell an die Grenzen des Fahrzeugs. Anhängerkupplungen aus Aluminium sind zudem überhaupt nicht für die Befestigung von Fahrradträgern geeignet.
Sorgfalt bei der Montage
Bei der Montage von Fahrradträgern dürfen nur die vorgeschriebenen Gurte oder Spannvorrichtungen verwendet werden. Alle Schrauben, Stifte und Splinte müssen fest sitzen. Der Kugelkopf am Kupplungsträger muss fettfrei sein. Alle zusätzlichen Anbauteile am Rad wie etwa Akkus von E-Bikes, Einkaufskörbchen oder Luftpumpen und Taschen müssen für den Transport abmontiert werden. Sollte das hintere Nummernschild durch Heckklappenträger oder Kupplungsträger verdeckt werden, muss an den Trägern ein gleichlautendes Schild angebracht werden. Dies muss keine extra TÜV-Plakette haben. Während des Transports sollten Sitz und Befestigung von Trägern und Rädern immer wieder überprüft werden.
Anders als beim Pkw gibt es für Fahrradträger keinen TÜV. Die Hinweise des Herstellers zum Thema Pflege und Wartung sollten aber unbedingt beachtet werden. Die Fahrradträger sollten regelmäßig gereinigt werden und sind vor und während des Einsatzes auf die Sicherheit zu überprüfen.
Dachboxen: Gefahr der Überladung
Beim Fahren mit Dachboxen ist Überladung eine häufige Unfallursache. Das Gewicht von Box, Trägern und erlaubter Zuladung darf in seiner Summe nicht die in der Bedienungsanleitung des Pkw vorgeschriebene maximale Dachlast überschreiten. Zudem darf das zulässige Gesamtgewicht des Autos, das im Fahrzeugschein zu finden ist, nicht überschritten werden. Das Gepäck sollte in der Dachbox gleichmäßig verteilt werden. Zusätzliche Sicherheit können dabei Spanngurte oder Fangnetze im Inneren der Box schaffen. Ein vorgeschriebenes Tempolimit für das Fahren mit einer Dachbox gibt es nicht. Automobilclubs empfehlen aber, nicht schneller als 130 km/h zu fahren.
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