Telefonische Krankschreibung: So funktioniert sie
Arbeitnehmer können die Krankschreibung per Telefon bei ihrem Arzt nutzen. Die Krankmeldung mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt für gesetzlich Krankenversicherte mittlerweile online.
Bis Ende 2022 erhielten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Arztpraxis drei Bescheinigungen: je eine für die gesetzliche Krankenkasse, für den Arbeitgeber und für sich selbst. Seit Januar 2023 erfolgt die Krankschreibung komplett elektronisch. Durch die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sollen Arbeitnehmer und Kassen entlastet werden. Zudem wird die Arbeitsunfähigkeit genau dokumentiert, was für eine mögliche Auszahlung von Krankengeld wichtig ist.
Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich
Die Krankschreibung per Telefon ist seit Dezember 2023 dauerhaft möglich. Sie war während der Corona-Pandemie als Regelung geschaffen worden, um die Arztpraxen zu entlasten und die Gefahr von Infektionen zu reduzieren und war nach mehrmaliger Verlängerung zum April 2023 ausgelaufen.
Arbeitnehmer können sich telefonisch krank schreiben lassen, sofern keine Video-Sprechstunde möglich ist und sie nicht schwer erkrankt sind. Telefonische Krankschreibungen dürfen Arztpraxen aber nur für Patienten und Patientinnen ausstellen, die dort bekannt sind. Sie müssen innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens einmal in der Praxis gewesen sein.
Die telefonische Krankschreibung gilt in der Regel für höchstens fünf Tage. Eine Ausnahme davon ist möglich, wenn der Patient zuvor persönlich in der Praxis untersucht wurde. Damit es keinen Missbrauch gibt, muss die Arztpraxis überprüfen, dass die angerufene Person auch tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt. Bei der Krankschreibung per Video-Sprechstunde sind bis zu sieben Tage möglich.
Telefonische Krankschreibung auch für Eltern erkrankter Kinder
Die Krankschreibung per Telefon ist auch für Eltern erkrankter Kinder möglich. Wer sein Kind zu Hause betreuen muss, kann sich telefonisch von der Arbeit freistellen lassen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage. Voraussetzung ist, dass das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und diese die telefonische Krankschreibung als vertretbar ansehen.
Für wen gilt die Online-Krankmeldung?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt für gesetzlich Krankenversicherte. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten die Krankmeldung weiterhin in Papierform und müssen sie an Arbeitgeber und Krankenversicherung beziehungsweise die Beihilfestelle verschicken. Auch für Minijobber und Eltern kranker Kinder hat sich nichts geändert.
Wie kann man sich online krankschreiben lassen?
Wer von Arzt oder Ärztin krankgeschrieben wird, bekommt nur noch einen Papierausdruck für seine persönlichen Unterlagen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen die Krankschreibung nicht mehr an ihre Krankenkasse und ihren Arbeitgeber übermitteln, denn das übernimmt die Arztpraxis elektronisch. Künftig soll es zudem möglich sein, die Krankmeldung auch in der elektronischen Patientenakte speichern zu lassen. An dem digitalen Verfahren nehmen auch Krankenhäuser teil, Privatärzte dagegen nicht.
Wie erfolgt die Krankmeldung beim Arbeitgeber?
Die Krankmeldung erfolgt wie gewohnt: Wie bisher auch müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber umgehend darüber informieren, dass sie wegen Krankheit ausfallen. Weiterhin gilt auch, dass grundsätzlich ab dem vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also eine Krankschreibung des Arztes, übermittelt werden muss.
Was tun bei technischen Problemen?
Funktioniert die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht, wird sie weiterhin in Papierform als Ausdruck ausgestellt. Gesetzlich Versicherte schicken in diesem Fall den Ersatzausdruck an ihre Krankenkasse. Die Daten werden dann von den Krankenkassen durch einen aufgedruckten Barcode digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt.
Welche Informationen werden übermittelt?
Die Arztpraxen übermitteln die bekannten Informationen: den Namen der versicherten Person, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und die Angabe, ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt. Laut Verbraucherzentrale erfährt der Arbeitgeber weder den Namen des Arztes oder der Ärztin noch welche Diagnose gestellt wurde. Die Daten sind erst nach dem Tag der Krankschreibung verfügbar und werden über abgesicherte Kommunikationsserver verschlüsselt übermittelt. Zudem erfolgt vor Weitergabe der Daten ein Abgleich mit den Daten bei der Krankenkasse.