Bürgergeld statt Hartz IV: Was ändert sich und was bleibt?

Stand: 02.01.2023 13:42 Uhr

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland das Bürgergeld. Es löst das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, und das Sozialgeld ab. Laut Bundesregierung soll staatliche Hilfe somit bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter werden.

Mehr Gerechtigkeit, mehr Teilhabe, weniger Bürokratie: Das verspricht sich die Bundesregierung von der Sozialreform. Zustimmung kommt von Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD): "Ich bin überzeugt davon, mit dem Bürgergeld stellen wir die Grundsicherung auf neue Beine." Sie verspricht sich eine "neue Vertrauenskultur" zwischen Arbeitsämtern und Menschen, die Arbeit suchen. Skepsis kommt dagegen von der CDU und der AfD in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bürgergeld setze falsche Anreize und sei ungerecht den Menschen gegenüber, die im Niedriglohnsektor arbeiten, hieß es aus den Fraktionen.

Das Bürgergeld wird in zwei Schritten umgesetzt: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023. Wie genau das funktioniert, inwiefern es sich vom Arbeitslosengeld II unterscheidet und was es zu beachten gibt, erfahren Sie hier in unseren Fragen und Antworten.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld soll Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht alleine decken können, ein "menschenwürdiges Existenzminimum" zusichern, so das Bundesarbeitsministerium. Es soll auch eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben ermöglichen. Unter anderem löst es das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, und Sozialgeld ab.

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