Baupfusch: Langer Nervenkrieg vor Gericht
Gerichtsverfahren wegen schwerer Mängel an Neubauten können lange dauern. Den Eigentümern droht der Ruin. Denn zu den Kreditraten fürs Haus kommen oft hohe Kosten für eine Übergangswohnung und für Anwälte.
Wenn das Gericht einen vereidigten Sachverständigen einschaltet, dauern Baurechtsverfahren in der Regel mindestens ein Jahr. Oft sind Gutachter nötig, damit Richter Statik, Bauphysik und Bauchemie beurteilen können. An vielen Gerichten gibt es keine Baurechtskammern mit spezialisierten Richtern.
Warum die Verfahren so lange dauern
Kläger und Beklagte haben die Möglichkeit, einzelne Punkte im Gutachten anzufechten - auch aus taktischen Gründen, um das Verfahren in die Länge zu ziehen. Ein weiterer Trick: Oft werden Termine vor Gericht oder an der Baustelle kurzfristig abgesagt. Einen Ausweichtermin gibt es meist erst Wochen später.
Eigenes Gutachten kann Verfahren beschleunigen
Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Bauherren auf ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren verzichten. Meist ist es besser, selbst einen vereidigten Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen und dann so schnell wie möglich eine Schadenersatzklage einzureichen.
Tipps gegen Baupfusch
- Referenzkunden: Achten Sie bei der Auswahl des Bauunternehmens auf Qualität. Lassen Sie sich Referenzkunden nennen und fragen diese nach ihren Erfahrungen mit dem Bauunternehmer.
- Zertifizierung: Bauunternehmen, die nach der Norm DIN ISO 9001 zertifiziert wurden, erfüllen klar definierte Anforderungen. Die Zertifizierung bietet zumindest eine gewisse Sicherheit. Beauftragen Sie Baufirmen, die schon viele Jahre am Markt sind.
- Baumängel erkennen: Bauherren sollten einen unabhängigen Architekten oder Bausachverständigen engagieren, der jeden Bauabschnitt abnimmt und Mängel sofort reklamiert. Eine professionelle Baubegleitung kostet rund ein Prozent der Bausumme. Eine Investition, die sich lohnt, wenn Mängel erkannt werden, die später nur aufwendig zu beheben sind.
- Details im Vertrag regeln: Um Ärger mit dem Bauunternehmen zu vermeiden, sollten Bauherren bereits im Vertrag alle wichtigen Punkte detailliert festhalten. Klären Sie bis ins letzte Detail, welche Leistungen zu erbringen sind und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, zum Beispiel Anzahl und Größe, Platzierung und Material von Ausstattungsgegenständen. In den Vertrag gehören auch die Baukosten und die Zahlungsweise.
- Salami-Taktik bei der Bezahlung: Empfehlenswert sind Abschlagszahlungen, die nach der erfolgreichen Abnahme eines Bauabschnitts fällig werden. So zahlen Bauherren die Summe in Raten und können Geld zurückbehalten, wenn Mängel auftreten. Sinnvoll sind auch Vertragsstrafen für den Fall, dass der Bauunternehmer nicht rechtzeitig fertig wird. Vor der Unterschrift sollte man einen Bauvertrag unbedingt von einem Fachanwalt überprüfen lassen.
- Baumängel richtig reklamieren: Für Baumängel am Gebäude sieht das Gesetz fünf Jahre Gewährleistung vor. Die Frist beginnt mit dem Tag der Abnahme. Für Einrichtungsgegenstände wie Küchen, die nicht fest eingebaut sind, gilt die übliche gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.
- Gebäude-Check vor Ablauf der Gewährleistung: Um hohe Kosten für Reparaturen zu vermeiden, sollten Bauherren das Gebäude einige Monate vor Ablauf der Gewährleistung gründlich auf Mängel untersuchen - am besten mit der Unterstützung eines unabhängigen Sachverständigen oder Architekten. So bleibt genügend Zeit, alle Mängel innerhalb der Fünf-Jahres-Frist zu melden.
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