Ärger mit Paketdienst: Diese Rechte haben Kunden
Wenn Pakete verspätet, beschädigt oder überhaupt nicht ankommen, ist das ärgerlich. Wer haftet in diesen Fällen und welche Rechte haben Kunden?
Gerade zu Weihnachten sollen Päckchen und Pakete ihren Empfänger rechtzeitig erreichen. Doch nicht immer kommen Geschenke oder Waren innerhalb weniger Tage an, manchmal gehen sie sogar verloren. Tipps der Verbraucherzentrale bei Problemen mit Paketdiensten.
- Lieferfrist: Kunden haben keinen Anspruch auf eine Zustellung innerhalb einer bestimmten Zeit. So steht es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paketdienste. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ausdrücklich eine Lieferfrist vereinbart und dafür auch extra gezahlt wurde.
- Verspätung: Ist ein Paket nach fünf Tagen noch nicht zugestellt, rät Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg dazu, dem Paketdienst schriftlich eine Frist zur Lieferung zu setzen - um für einen möglichen Rechtsstreit gerüstet zu sein.
- Beschädigung und Verlust: Ist der Inhalt eines Pakets beschädigt oder kommt das Paket nicht an, muss der Empfänger den Schaden innerhalb von sieben Tagen beim Paketdienst melden und einen Nachforschungsantrag stellen. Als verloren gilt eine Sendung, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Einlieferung zugestellt wurde und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Stammt die Ware von einem gewerblichen Versandhändler, ist er zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Bei Paketen von privaten Absendern kann man den Paketdienst zur Rechenschaft ziehen.
- Versicherung: Die Haftung bei einer Beschädigung oder einem Verlust ist in der Regel durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paketdienste begrenzt. Sie liegt meist zwischen 500 und 750 Euro pro Paket. Wer beim Paketdienst eine Transportversicherung abschließt, kann die Summe erhöhen. Davon ausgenommen sind in der Regel kostbarer Schmuck und Bargeld.
- Päckchen oder Paket? Wer mit DHL verschickt, sollte sich bewusst sein, dass nur Sendungen, die als Pakete verschickt werden, auch versichert sind. Päckchen sind dagegen bei DHL unversichert, bei Hermes mit maximal 50 Euro versichert. DPD unterscheidet nicht zwischen Päckchen und Paketen, alle Sendungen sind versichert.
- Zustellort: Pakete müssen direkt beim Empfänger oder bei einem Nachbarn abgegeben werden. Zusätzlich können Kunden einen selbst gewählten Abstellort für einen kontaktlosen Empfang festlegen. Erhält der Nachbar das Paket, muss der eigentliche Empfänger mit einer gut leserlichen Karte informiert werden. Nehmen Sie nur Pakete von Nachbarn an, die Sie persönlich kennen - die Polizei warnt vor Betrügern.
