Schlachtstau wegen Schweinepest - Land bietet Kühlhäuser an
Die Lage der Schweinehalter im Sperrgebiet der Afrikanischen Schweinepest um Emsbüren spitzt sich weiter zu. Das Agrarministerium hat jetzt Kühlhäuser für Fleisch aus dieser Zone organisiert.
Die Schlachthäuser nähmen den Mästern nämlich noch immer zu wenige Schweine ab, heißt es aus dem Ministerium. 21.000 Tiere seien bereits über dem Schlachtgewicht - wöchentlich kämen bis zu 8.000 hinzu. Auch in dieser Woche gehen aber nur 1.800 Schweine aus dem Sperrbezirk zum Schlachthof. Weil der Platz in den Ställen eng wird, hatten einige Landwirte bereits Anträge auf Nottötung von Tieren gestellt. Schweine aus Platzgründen zu töten, verstößt aber gegen das Tierschutzgesetz, so die zuständigen Veterinärämter.
Otte-Kinast: Fleischbranche soll "Hausaufgaben" machen
Das Problem ist, dass die Schlachtunternehmen nicht wissen, wohin mit dem Fleisch aus dem Sperrgebiet - es gebe dafür keinen Markt, heißt es oft. Mit dem Angebot von Kühlhäusern will das Landwirtschaftsministerium den Druck aus der Problematik nehmen. Dann müsste das Fleisch nicht sofort, sondern könnte mittel- und langfristig verarbeitet werden. "Wir haben unser Ziel erreicht und genügend Kühlkapazitäten in Niedersachsen für die Schlachtware gefunden. Da können alle überschweren Tiere Platz finden. Die Verhandlungen der Vertragspartner laufen", sagte Landwirtschaftsministerin Barabara Otte-Kinast (CDU) am Mittwoch laut Mitteilung. Die Verzweiflung bei den Landwirtsfamilien sei weiterhin groß, sagte sie. Sie forderte die Fleischbranche auf, schnellstmöglich die "Hausaufgaben" zu machen. Offenbar sei eine Verarbeitung und Vermarktung trotz des schwierigen Marktumfelds möglich. Das würden die wenigen Schlachthöfe beweisen, die weiterhin Tiere aus der Sperrzone schlachten.
Schweine aus Sperrzone dürfen nicht transportiert werden
In der Sperrzone rings um Emsbüren in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim gibt es laut Ministerium rund 300 betroffene Betriebe mit insgesamt 200.000 Schweinen. Diese Schweine sind zwar nicht mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert, dürfen aber dennoch nicht frei gehandelt und transportiert werden. Die Restriktionen gelten nach Vorgaben der EU-Kommission bis 14. Oktober 2022.