Reeder-Entführung: Urteile nicht angemessen?
Nach dem Prozess um die Entführung eines ostfriesischen Reeders hat die Staatsanwaltschaft Aurich zusammen mit drei Angeklagten Revision gegen die Urteile eingelegt. Alle vier Urteile seien nicht tat- und schuldangemessen. So war etwa eine 91 Jahre alte Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Beihilfe zur Entführung verurteilt worden. Sie war in die Verschleppung des Reeders verwickelt gewesen. Der Mann war im April 2016 im Landkreis Leer entführt und erst nach einer Zahlung von einer Million Euro wieder freigelassen worden. Die 91-Jährige soll das Konto für das Lösegeld bereitgestellt haben und in die Pläne eingeweiht gewesen sein.
Staatsanwaltschaft will alle vier Urteile überprüfen lassen
Gegen zwei Männer verhängte das Gericht Haftstrafen in Höhe von zweieinhalb Jahren sowie sechs Jahren und vier Monaten. Ein vierter Beteiligter war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, er legte als einziger keine Revision ein. Dennoch will die Staatsanwaltschaft alle vier Urteile überprüfen lassen.
Sobald dem Landgericht die Begründungen für die Revision vorliegen, geht der Fall weiter an den Bundesgerichtshof. Sollte dieser die bisherigen Urteile verwerfen, müsste der Prozess in Aurich neu aufgerollt werden.
