Prozess gegen Pastor: Staatsanwältin plädiert auf Volksverhetzung
Im Berufungsprozess gegen den umstrittenen Bremer Pastor Olaf Latzel könnte am Freitag das Urteil fallen. Anklage und Verteidigung haben ihre Plädoyers gehalten.
Die Verteidigung plädierte vor dem Landgericht in Bremen am Montag auf Freispruch. Strafverteidiger Sascha Böttger argumentierte: Der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt. Pastor Latzel habe weder Gruppen noch einzelne Menschen angegriffen, er habe auch nicht zum Hass angestachelt und niemanden ausgegrenzt. Stattdessen habe er habe Homosexualität und Gender-Mainstreaming kritisiert - und zur Umkehr aufgerufen: "Wenn man darauf nicht mehr hinweisen darf, ist das das Ende der Glaubensfreiheit", argumentierte Böttcher.
Anklage fordert Schuldspruch gegen Latzel
Staatsanwältin Melina Lutz wiedersprach in ihrem Plädoyer: Latzel habe sich unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit volksverhetzend geäußert. Er habe zum Handeln aufgerufen und den öffentlichen Frieden gestört. Der Geistliche habe die Menschenwürde von Personen verletzt, die der LGBT-Community angehören - also von Menschen, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell oder transgender definieren.
Abfällige Äußerungen über Homosexuelle
Das Amtsgericht Bremen hatte Pastor Latzel im November 2020 wegen seiner Äußerungen in einem Seminar zur christlichen Ehe erstinstanzlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte vor 30 Paaren Homosexualität als Degenerationsform der Gesellschaft bezeichnet und von "Genderdreck" gesprochen, der ein "Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung" sei und "zutiefst teuflisch und satanisch". Ein Mitschnitt war auch auf dem Videokanal Youtube zu sehen, wurde nach Aufkommen von Kritik aber wieder gelöscht. Mit dem Berufungsprozess wehrt sich Latzel gegen das Urteil von 2020.
Befangenheitsantrag gegen Sachverständige
Zu Beginn des Verhandlungstages am Montag gab das Landgericht Bremen dem Befangenheitsantrag gegen eine Gutachterin statt. Die Aussagen der liberalen Bochumer Theologieprofessorin spielen somit im Prozess keine Rolle mehr, entschied das Gericht. Die Verteidigung hatte der Sachverständigen vorgeworfen, sie sei nicht unparteiisch. Zudem habe sie ihren theologischen Gutachterauftrag mit Aussagen zu Rechtsfragen überschritten und den Angeklagten vorverurteilt.
