OVG urteilt: Kitesurfen im Wattenmeer zulässig
Kitesurfen ist im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer auch außerhalb von ausgewiesenen Zonen aktuell zulässig. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gab einer Klage zweier Kitesurfer statt, wie die Behörde am Montag mitteilte. Die Hobby-Wassersportler hatten in einem ersten Verfahren eine zeitlich und örtlich uneingeschränkte Ausübung ihres Sports in dem Europäischen Vogelschutzgebiet gefordert - sie blieben zunächst aber erfolglos. Dem neuerlichen Beschluss des OVG zufolge fällt ein Kitesurf-Verbot nicht unter die geltenden Verbotsregelungen, die im Gesetz über den Nationalpark vorgesehen sind. Bislang erachtete die Nationalparkverwaltung das Kitesurfen nur in eigens ausgewiesenen Zonen und nur in bestimmten Zeiträumen als zulässig. Störungen von Vögeln und Robben sollen so vermieden werden.
