Gerichts-Entscheid zu Wolfs-Tötungen: Fronten weiter hart
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in der Auseinandersetzung um den Abschuss von Wölfen in Garlstedt und Schiffdorf zwei Naturschutzverbänden Recht gegeben. Doch der Streit dürfte weitergehen.
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe begrüßte den Beschluss des Gerichts und sprach von einem ersten Schritt zu einer Neuausrichtung der niedersächsischen Wolfspolitik. Sie und der Freundeskreis freilebender Wölfe hatten jeweils Widerspruch gegen eine im Januar erteilte Ausnahmegenehmigung durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eingelegt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg folgte dem Antrag. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Grüne wollen Beschwerde bei EU einreichen
Auch der Naturschutzbund (NABU) fühlt sich durch die Oldenburger Entscheidung bestätigt. Er kritisiert den zuständigen Umweltminister Olaf Lies (SPD): "Die unbegründete und auf ein gesamtes Rudel bezogene Erteilung von Abschussgenehmigung wie in diesen Fällen ist im Ministerium bisher gängige und zurecht kritisierte Praxis, die nicht länger hinzunehmen ist", sagte der Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen, Holger Buschmann. Die Grünen im Niedersächsischen Landtag erkennen in dem Beschluss ebenfalls eine Niederlage für den Minister. Sie sprachen von einer "roten Karte" für Lies. Nach der Gerichtsentscheidung sei es nun nötig, sofort alle Wolfsabschüsse auszusetzen, sagte Grünen-Naturschutzsprecher Christian Meyer. Er kündigte an, bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die Wolfsabschüsse einzureichen.
Minister Lies prüft ebenfalls Beschwerde
Umweltminister Lies betonte seinerseits in der "Nordsee-Zeitung", dass das Land "von der Richtigkeit unseres bisherigen Vorgehens überzeugt" sei. Angesichts der Risse von Nutztieren in diesem Winter in den Landkreisen Osterholz und Cuxhaven sei die Notwendigkeit zu handeln groß. "Wir werden uns daher den Beschluss genau anschauen und prüfen, ob wir gegen diesen Beschwerde einlegen", so Lies.
Gericht bemängelt klare Zuordnung
In ihrer Begründung hatten die Richter des Verwaltungsgerichts Oldenburg am Dienstag angemerkt, dass das NLWKN voraussichtlich gegen geltendes Recht verstoßen habe. Es fehle unter anderem an einer für die Abschussgenehmigung eines Wolfes notwendigen klaren Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Rudel. Im Fall des Rudels bei Garlstedt (Landkreis Osterholz) fehlte dem Gericht zudem eine hinreichende Tatsachengrundlage dafür, dass Wölfe aus dem Rudel gelernt haben, Schutzvorkehrungen wie Zäune zu überwinden, und dieses Verhalten auch weitergeben haben. "Somit fehlt es bezüglich dieses Rudels an dem Erfordernis, dass von diesem Rudel die Gefahr ernster landwirtschaftlicher Schäden ausgeht", teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.
Zuletzt "Fehlabschuss" im Amt Neuhaus
Der vereinzelte Abschuss der streng geschützten Wölfe wird von Naturschützenden immer wieder scharf kritisiert. Das Umweltministerium verweist darauf, dass laut Bundesnaturschutzgesetz das Töten einzelner Tiere erlaubt sei, wenn andere Maßnahmen nicht wirken. Zuletzt war im Landkreis Lüchow-Dannenbergeine junge Wölfin abgeschossen worden. Die Ausnahmegenehmigung war aber wohl für ein anderes Tier erteilt worden. Die Tierrechtsorganisation Peta hatte deshalb Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg gestellt.
Schlagwörter zu diesem Artikel
Wolf
