Gericht bestätigt Baustopp für Gasbohrungen vor Borkum

Stand: 19.04.2024 10:42 Uhr

Die geplanten Bauarbeiten für eine Gasförderung zwischen Borkum und Schiermonnikoog sind vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht im niederländischen Den Haag entschied am Donnerstag gegen den Konzern One-Dyas.

Die von der Regierung in Den Haag erteilte Genehmigung für die Bauarbeiten sei unzureichend, urteilte das Verwaltungsgericht. Damit bestätigte das Gericht eine einstweilige Verfügung aus dem vergangenen Jahr. Gegen die Baupläne des niederländische Energieunternehmen One-Dyas hatten unter anderem die Ostfriesische Insel Borkum, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Bürgerinitiativen geklagt. Sie fürchten, dass die Gasförderung Erdbeben auslösen und Touristen abschrecken könnten.

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Gericht sieht mögliche Schäden für Natur und Tiere

One-Dyas und seine Partner wollen rund 20 Kilometer nordwestlich von Borkum und in der Nähe des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer nach Erdgas bohren. Dafür will der Gaskonzern eine Plattform errichten sowie Kabel anlegen. Das niederländische Wirtschaftsministerium hatte dafür eine Lizenz erteilt. Das Gericht in den Haag erklärte nun, die möglichen schädlichen Folgen der Bauarbeiten für Natur und Tiere seien nicht ausreichend untersucht worden. Insbesondere könne der zu erwartende erhöhte Stickstoff-Ausstoß schädliche Folgen für ein Naturschutzgebiet auf der niederländischen Wattenmeerinsel Schiermonnikoog haben. Auch die Folgen für Seehunde seien nicht ausreichend geprüft worden, so das Gericht.

Umwelthilfe spricht von "Wendepunkt"

Borkums Bürgermeister Jürgen Akkermann (parteilos) begrüßte das Urteil. "Wir freuen uns, dass mit diesem starken Signal aus Den Haag eine wichtige Entscheidung für den Klima- und Umweltschutz, aber auch für den Küstenschutz der deutschen und niederländischen Inseln getroffen wurde", teilte Akkermann mit. Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Sascha Müller-Kraenner sprach von einem "Wendepunkt im Kampf für Klimaschutz und den Erhalt unserer Natur." Das Urteil sei ein klares Signal, dass der Schutz des Wattenmeers und anderer sensibler Ökosysteme Vorrang vor "kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen" habe. Auch die Bürgerinitiative "Saubere Luft Ostfriesland" nannte das Urteil einen großen Erfolg, der nur durch die gute und grenzüberschreitende Zusammenarbeit möglich geworden sei.

Genehmigung zur Gasförderung nicht betroffen

Das Verbot bezieht sich nur auf die Errichtung der Bohrplattform - die Genehmigung zur Gasförderung ist von dem Urteil nicht betroffen. Das zuständige Wirtschaftsministerium habe ausreichend begründet, dass die Gasförderung aus kleinen Feldern auf See angesichts der Energiewende und Energieversorgung notwendig sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Lizenz zur Gasgewinnung ist dem Urteil zufolge rechtmäßig. Der Gas-Konzern One-Dyas sieht sich daher auch nicht als Verlierer - schließlich habe das Gericht das grundsätzliche Vorhaben, Gas zu fördern, nicht in Frage gestellt hat. Den Gerichtsentscheid bezeichnete der Gaskonzern am Donnerstag als "Hausaufgaben, inbesondere in der Stickstofffrage". Unternehmens-Chef Chris de Ruyter van Steveninck kündigte an, man werde das Urteil weiter prüfen. Das Urteil ist rechtskräftig, One-Dyas könnte dagegen aber Berufung einlegen.

Gasförderung vor Borkum: Umweltminister Meyer sieht keine Notwendigkeit

Niedersachsens Landespolitik hatte in der Frage um Gasförderungen einen Kurswechsel vollzogen: 2021 hatte die damalige Regierung aus SPD und CDU die Gasförderung vor Borkum strikt abgelehnt, ein Jahr später stimmte sie vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs dann aber dafür. Am Donnerstag sagte Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer (Grüne) nun, eine Notwendigkeit der Förderung von Erdgas vor der niedersächsischen Küste liege aus Sicht seines Ministeriums und vor dem Hintergrund der niedersächsischen Klimaziele "grundsätzlich nicht mehr vor". Für das Wattenmeer sei die Entscheidung zu begrüßen. Das niedersächsische Genehmigungsverfahren für Gasförderungen in der Nordsee läuft noch. "Das niederländische Urteil ist nun genau zu prüfen", sagte Meyer. "Klar ist aber: Sollte der Baustopp für die Plattform Bestand haben, kann es auch keine Förderung im deutschen Teil der Nordsee geben", so der Grünen-Politiker.

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Dieses Thema im Programm:

Hallo Niedersachsen | 18.04.2024 | 19:30 Uhr

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