Oberverwaltungsgericht: Fitnessstudios zu Recht dicht
Die Schließung von Fitnessstudios in Niedersachsen ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden.
Die Richter lehnten zwei Anträge gegen die Corona-Verordnung ab. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar. Bei den Antragstellern handelte es sich um einen Betreiber mehrerer Studios im Großraum Hannover sowie ein Mitglied eines im Emsland gelegenen Fitnessstudios. Letzterer Antragsteller hatte angeführt, aus gesundheitlichen Gründen auf den Besuch angewiesen zu sein.
Richter äußern auch Bedenken an Betriebsschließungen
Offen sei aber, ob die Schließung in einem möglichen Hauptsacheverfahren zu halten sei, so die Richter. Einerseits seien beschränkende Maßnahmen unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens weiterhin zulässig. Es sei aber zweifelhaft, ob die Betriebsschließungen in Gänze noch erforderlich seien. Die Richter äußerten Bedenken, ob nicht mit einem verbesserten betrieblichen Hygienekonzept in Verbindung mit staatlicher Überwachung sowie verstärkter Pandemiebekämpfung die Schließungen allgemein noch angemessen seien.
Gericht: Keine Ungleichbehandlung gegenüber Friseuren
Gegenüber Friseurbetrieben liege allerdings keine Ungleichbehandlung vor. Das Haareschneiden sei körperpflegerischer Grundbedarf. Anders als Sport könne dies kaum selbst aufgefangen werden. Auch sah es das Gericht nicht als willkürlich an, dass Individualsport weiterhin möglich sei. Zumal es geduldet werde, Fitnessstudios stundenweise zu vermieten.
