Mordversuch mit Hund? Gericht wirft Angeklagtem Rache-Akt vor
Ein 46-Jähriger muss sich von heute an vor dem Landgericht Hannover verantworten. Er soll im vergangenen Jahr seinen Hund auf einen Mann gehetzt und dann auf den am Boden Liegenden eingestochen haben.
Das Opfer erlitt bei der Attacke im September 2021 tiefe Schnittverletzungen und Bisswunden am Fuß. Der junge Mann tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Er war am Mittwoch als Zeuge geladen, erschien aber nicht. Der Nebenklage-Anwalt brachte ein ärztliches Attest mit und sagte, dass sein Mandant aufgrund der Tat eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten habe und nicht imstande sei, an der Auftaktverhandlung teilzunehmen. Der 46-jährige Angeklagte beschrieb den Vorfall am Mittwoch als Selbstverteidigung. Der andere Mann habe ihn auf der Straße angegriffen und sein Hund habe sich von der Leine losgerissen, hieß es in einer vom Verteidiger vorgelesenen Erklärung.
Anklage: Angriff aus "Rache"
Die Anklage wirft dem Hundehalter vor, er habe seinen "Kampfhund" aus Rache auf den jungen Mann gehetzt. Danach soll er den 19-Jährigen mit einem Messer attackiert haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Er soll der Überzeugung gewesen sein, dass der 19-Jährige ein Jahr zuvor seinen kleinen Sohn verletzt hatte. Es seien auch die Worte, er werde ihn umbringen, gefallen.
Angeklagter: Es war Selbstverteidigung
Der Angeklagte stellte die Tat im Gerichtssaal völlig anders dar: Der junge Mann habe ihn angegriffen, er habe sich mit dem Messer nur verteidigt. Das Messer habe er nur dabei gehabt, um seinem Hund Äste zum Spielen zurechtzuschneiden. Nach eigenen Angaben hatte der 46-Jährige zuvor mehrere Joints geraucht und Alkohol getrunken. Nach derzeitiger Planung sind weitere drei Verhandlungstage für den Prozess vorgesehen.
"Kampfhunde" werden in Niedersachsen nicht pauschal eingestuft
Nach dem mutmaßlichen Täter mit seinem Hund der Rasse "Cane Corso" war im vergangenen September gesucht worden. Die kräftigen, großen Hunde werden in Bayern als Kampfhund der Kategorie 2 eingestuft. In Niedersachsen gibt es keine pauschale Rasseliste im Hundegesetz. Hier wird die Gefährlichkeit von Hunden per Wesenstest bestimmt. Das Urteil könnte am 22. Juni verkündet werden.