Gericht: Nur drei Nächte am Stück im hannoverschen Boxhotel
In einem Hotel mit fensterlosen Mini-Zimmern in Hannover dürfen Gäste nur drei Tage am Stück übernachten. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden und eine Klage des Boxhotels weitgehend abgewiesen.
Es handele sich um ein besonderes Erlebnis, auf das sich die Gäste bewusst einließen, lautete des Argument des Betreibers. Er hatte gegen die Stadt Hannover geklagt. Diese hatte verfügt, dass Menschen dort nur drei Tage hintereinander übernachten dürfen. Die Stadt beruft sich auf das Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Es hatte im Mai in einem anderen Fall entschieden, dass ein Boxhotel gebaut werden darf, wenn es auf einen kurzzeitigen Aufenthalt in den Zimmern ausgerichtet ist.
Erlebnis oder günstige Übernachtungsmöglichkeit?
Auch die Verwaltungsrichter sahen es so: Ein Boxhotel sei nur auf einen kurzzeitigen Aufenthalt ausgerichtet. Die Kammer bezog sich in ihrer Entscheidung auf die Betriebsbeschreibung, wonach das Hotel vor allem für Kunden sei, die nach einer günstigen Übernachtung suchten.
Einhalten der Regel muss nicht nachgewiesen werden
Allerdings war der Kläger mit Blick auf einen anderen Passus erfolgreich: Es muss kein Nachweis erbracht werden, dass die Drei-Tage-Regel eingehalten wird. Den Nachweis hatte die Stadt ebenfalls gefordert. Gegen den Entscheid kann der Betreiber noch Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.
