Anwälte von "Abu Walaa" legen Revision gegen Urteil ein
Eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren hat das Oberlandesgericht (OLG) in Celle gegen den mutmaßlichen Deutschland-Chef des IS verhängt. "Abu Walaas" Verteidiger fechten das Urteil nun an.
Die Anwälte haben Revision gegen das Urteil eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Das OLG hatte den 37-jährigen Ahmad A. vor einer Woche wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz "Islamischer Staat" sowie Terrorismusfinanzierung verurteilt.
Verteidiger halten Zeugen für unglaubwürdig
A.s Verteidiger hatten einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Der Tatvorwurf, dass er junge Menschen radikalisiert habe, sei von der Anklage und während der Beweisaufnahme des Gerichts nicht konkretisiert worden, argumentierten die beiden Anwälte. Zweifel hatte sie außerdem an der Glaubwürdigkeit eines Kronzeugen sowie eines Polizei-Informanten, auf deren Aussagen und Schilderungen die Bundesanwaltschaft sich vor allem gestützt hatte.
Bislang keine Revision für Mitangeklagte gefordert
Der Hassprediger und drei Mitangeklagte im Alter von 32 bis 55 Jahren radikalisierten nach Überzeugung der Richter junge Leute vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen und schickten sie in die IS-Kampfgebiete. Drei Mitangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen rund vier und acht Jahren. Revisionsanträge der Verteidigung dieser Männer gab es zunächst keine, die Frist dafür verstreicht am Mittwochabend.
Richter sehen Ahmad A. als Führungsperson
Die Richter hatten in ihrem Urteil betont, dass Ahmad A. vom IS als Vertreter in Deutschland eingesetzt gewesen sei. Er sei eine Führungsperson mit direktem Kontakt zu der Terrormiliz und Einfluss in dessen Herrschaftsgebiet gewesen.
