Urteil: Jobcenter muss FFP2-Masken nicht bezahlen
Das Sozialgericht in Braunschweig hat entschieden: Das Jobcenter muss die FFP2-Masken einer jungen Frau nicht bezahlen. Die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern bezieht vom Jobcenter die Grundsicherung. Sie wollte einen Zuschuss von 129 Euro pro Monat, um damit genügend Schutzmasken kaufen zu können. Mit dem Geld des Regelbedarfs sei das nicht möglich, so ihre Argumentation. Das Sozialgericht sah das anders. Zehn FFP2-Masken habe die Frau kostenlos erhalten, diese dürfen auch mehrfach verwendet werden. Zudem gebe es einfache OP-Masken bereits zum Stückpreis von weniger als 50 Cent. Der Antrag der Frau wurde abgelehnt.
