Tödlicher Kran-Unfall in Göttingen: Bewährung für Kranführer
Wegen fahrlässiger Tötung ist ein 43-Jähriger am Mittwoch in Göttingen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Juni 2021 war sein Kran zusammengebrochen, ein Mann wurde dabei getötet.
Das Amtsgericht Göttingen setzte die Bewährung auf ein Jahr und acht Monate fest. Das Gericht folgte damit dem Plädoyer des Verteidigers, auch die Staatsanwaltschaft hatte nicht viel mehr gefordert. Fest steht laut Urteil, dass der Kranfahrer zwei Fehler begangen hatte, die zu dem Unfall führten.
Kran stürzte auf 29-Jährigen Bauarbeiter
Laut Anklageschrift hatte der Kranführer keinen täglichen Sicherheitscheck gemacht, so wie es vorgeschrieben ist. Zudem hatte er mit seinem Kran mehr als das Doppelte der zulässigen Last angehoben. Der Kran habe sich damit selbst zu Boden gezogen, sagte ein Gutachter im Prozess. Im vergangenen Juni war der Kran im Göttinger Stadtteil Esebeck auf einen Rohbau gestürzt und hatte dabei einen 29-jährigen Bauarbeiter unter sich begraben und getötet. Bei dem Unfall wurde zudem der Schwager des 43-Jährigen so schwer verletzt, dass ein Großteil seines Fußes amputiert werden musste. Der Verurteilte hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden.
