Lügde-Urteil rechtskräftig: Lange Haft für Mann aus Northeim
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil rund um den Lügde-Komplex eine Revision zurückgewiesen. Damit ist es rechtskräftig: Ein 50 Jahre alter Mann aus Northeim muss für sechs Jahre und drei Monate in Haft. Das Landgericht Göttingen hatte es im vergangenen Jahr als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen und der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften schuldig sei. Bei den Opfern soll es sich um die Tochter der damaligen Lebensgefährtin und drei ihrer Freundinnen handeln. Der Verteidiger hatte nach dem Urteil Revision eingelegt. Der 50-Jährige soll ein Bekannter des Haupttäters von Lügde, Andreas V., sein. Dieser war zu 13 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
