Kein Kita-Platz für aggressives Kind - noch nicht
Ein Fünfjähriger soll andere Kinder mehrfach geschubst, gebissen und gekratzt haben. Deshalb hat er seit September keinen Kindergartenplatz mehr - und bekommt offenbar so schnell auch keinen neuen.
Wie das Verwaltungsgericht Göttingen am Mittwoch mitteilte, muss der zuständige Landkreis Göttingen vorerst keinen neuen Kindergartenplatz nachweisen. Zuerst soll geklärt werden, ob die Kündigung des Kindergartens gegenüber den Eltern rechtmäßig war.
War die Kündigung überhaupt rechtmäßig?

Die Familie hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, die den Landkreis verpflichten sollte, ihrem Sohn bis zum 18. Oktober einen Kindergartenplatz nachzuweisen. Das Gericht lehnte den Antrag am Freitag ab, da der Landkreis mit dem Nachweis des bisherigen Platzes seine Schuldigkeit vorerst getan hätte - zumal der Kindergarten den Platz derzeit frei hält. Die Eltern sollten nun zuerst und notfalls per Klage klären, ob die Kündigung rechtmäßig gewesen sei.
Neuer Kita-Platz?
Der Kindergartenträger hatte sich laut dem Verwaltungsgericht nicht mehr in der Lage gesehen, den Fünfjährigen zu betreuen. Erst nach der Klärung oder im Falle einer Weitervergabe des Kindergartenplatzes durch den Träger, könne sich das Verwaltungsgericht damit befassen, ob der Landkreis einen neuen Kita-Platz zur Verfügung stellen muss.
