Ein Mitarbeiter eines Diesel- und Heizöl-Unternehmens prüft die beiden Kunststofftanks einer Heizung in einem Heizungskeller bei der Heizöllieferung für ein Einfamilienhaus. © dpa Foto: Christian Charisius

Heizungsgesetz: Kommunen kritisieren Pläne zu Datenerhebung

Stand: 25.05.2023 09:06 Uhr

Um die Energiewende voranzubringen, sollen künftig Daten zu Gebäuden, Heizungen und Energieverbrauch erhoben werden - um etwa Nah- oder Fernwärme-Netze besser planen zu können. Aus Niedersachsen kommt Kritik.

Laut dem von der Bundesregierung angestrebten Wärmeplanungs-Gesetz sollen unter anderem Kommunen Daten zu Energieverbrauch und Zustand von Gebäuden ermitteln, um damit Pläne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu erstellen. Für Großstädte sollen diese Pläne bis Ende 2026 fertig sein, kleinere Städte sollen zwei Jahre mehr Zeit haben. Zwar sollen die Bundesländer verantwortlich für die Erhebung der Daten sein - sie können die Aufgabe jedoch an die Kommunen übertragen. Der Städte- und Gemeindebund in Niedersachsen (NSGB) kritisiert diese Pläne scharf und befürchtet, dass sie für die Kommunen zusätzlichen Aufwand bedeuten.

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"Den Kommunen fehlt das Personal"

Aus Sicht des Verbandspräsidenten Marco Trips hat die Ampelkoalition den Bezug zur Realität in den Kommunen verloren. "Wir haben es satt, dass sich die Berliner Blase immer neue Aufgaben ausdenkt, ohne mit uns zu sprechen und ohne an das notwendige Personal und die notwendige Finanzierung zu denken." Die Kommunen seien "vollauf damit beschäftigt, Flüchtlinge unterzubringen, Schulen und Kitas am Laufen zu halten und die massiven Anforderungen der Energiewende mitzugestalten", so Trips. Die angedachte Datensammlung sei personell nicht umzusetzen. Befürworter des Gesetzes halten den Aufwand jedoch für gering. Zudem seien die geplanten kommunalen Wärmepläne wichtig, denn das Heizen über Wärmenetze sei vielerorts besser machbar und günstiger als etwa mit Wärmepumpen.

Bundesregierung plant Ausnahmen bei Härtefällen

Laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz sollen alle neu eingebauten Heizungen ab dem kommenden Jahr klimafreundlich sein und zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen könnten aber weiterlaufen und dürfen repariert werden. Ausgenommen von der neuen Regel seien neben über 80-Jährigen auch Menschen, die auf Bürgergeld, Wohngeld oder den Kinderzuschuss angewiesen sind.

Streit um Heizungsgesetz innerhalb der Bundesregierung

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, mahnte angesichts der hitzigen Debatten zu mehr Besonnenheit. "Verunsicherte Immobilienbesitzer müssen sich jetzt noch ein paar Wochen in Gelassenheit üben und abwarten, wie das Gesetz schlussendlich ausfällt", sagte Müller der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Selten verlässt ein Gesetz den Bundestag so, wie es reingegangen ist. Mein Gefühl sagt mir, dass es wohl auch noch leicht modifiziert wird", so Müller. Für den Chef der Bundesbehörde ist es zudem noch keine beschlossene Sache, dass das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe ja schon gesagt, dass der Termin noch nicht in Stein gemeißelt sei. Über die Ausgestaltung der Pläne sowie den Zeitplan für die Gesetzesreform gibt es seit Wochen Streit - zwischen Regierung und Opposition, aber auch innerhalb der Ampelkoalition. SPD und Grüne dringen auf einen Bundestagsbeschluss zu dem Gesetz noch vor der Sommerpause. Die FDP dringt auf Nachbesserungen und fordert eine Verschiebung der Pläne.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 25.05.2023 | 08:00 Uhr

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