Schonzeit für den Aal hat begonnen
Von heute an darf kein Aal mehr in den Küstengewässern in MV gefangen werden. Die befristete Schonzeit gilt für Berufsfischer und Angler. Darauf verweist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.
Als Küstengewässer gelten die Ostsee aber auch Bodden und Haffregionen und Buchten des Achterwassers und des Peenestroms. Das Fangverbot endet am 31. Januar nächsten Jahres. Laut einer EU-Verordnung muss der Europäische Aal in allen Lebensstadien geschützt werden. Jetzt wandert er gerade aus den Flüssen übers Meer ins Laichgebiet Sargassosee.
Europäischer Aal gilt als stark gefährdet
Zufällig gefangene Tiere müssen sofort zurückgesetzt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. Der Europäische Aal gilt als stark gefährdet. Verunreinigte Gewässer sind ein Grund. Viele Tiere verenden auch in Turbinen von Wasserkraftwerken. Junge Aale, also Glasaale sind in Asien eine Delikatesse. Um die Art zu retten, fördern EU und Land Besatzmaßnahmen. Allein zwischen 2009 und 2020 wurden so über 15 Millionen Aale in die Gewässer von Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht.
