Lehrer-Meldeportal der AfD bleibt in MV verboten
Das von der AfD initiierte Lehrer-Meldeportal "Neutrale Schule" bleibt in Mecklenburg-Vorpommern verboten. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin verstößt es gegen die Datenschutzgrundverordnung.
Das von der AfD geplante Meldeportal "Neutrale Schule" zu politischen Äußerungen von Lehrern bleibt in Mecklenburg-Vorpommern verboten. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden. Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte das Portal im September 2019 untersagt. Gegen diese Verfügung hatte die AfD geklagt und war bereits im Eilverfahren in zwei Instanzen gescheitert.
Gericht sieht Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung
Nun hat auch das Verwaltungsgericht Schwerin das Verbot bestätigt. Auf dem Internet-Portal sollten Schüler und Eltern Fälle melden, in denen sich Lehrer im Unterricht ihrer Ansicht nach nicht politisch neutral verhalten. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes steht das Lehrer-Meldeportal im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Verordnung untersage es, Daten von Personen zu verarbeiten, aus denen deren politische Meinung oder weltanschauliche Überzeugung hervorgeht, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, die AfD kann dagegen in Berufung gehen.
