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Landkreise gegen Land: Zoff um Gesetzesänderung

Stand: 03.06.2022 05:28 Uhr

Aktuell wird in Schwerin über die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beraten. Der Landkreistag hat sich jetzt in einem Brief bei der Landtagspräsidentin über das Verfahren beschwert. Der Vorsitzende des Fachausschusses bezeichnet die Kritik jedoch als "unberechtigt".

von Anna-Lou Beckmann, NDR 1 Radio MV

Von der sonst so gerne zitierten "kommunalen Familie", in der Land und Kreise Hand in Hand zusammenarbeiten, ist gerade wenig zu spüren. Denn es gibt mal wieder Streit in Geldfragen zwischen den Landkreisen und Landespolitikern. Es geht um das Anhörungsverfahren zum neuen Finanzausgleichsgesetz. Im Rahmen der aktuellen Haushaltsdebatte des Landes soll es zum Vorteil der Landeskasse verändert werden. Doch das gehe viel zu schnell, findet zumindest der Geschäftsführer des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Köpp. Er hat seinem Ärger nun in einem Brief an Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD) Luft gemacht. Dort bemängelt Köpp, dass den Landkreisen lediglich acht Arbeitstage für ihre Stellungnahme zu der für sie so wichtigen Gesetzesänderung eingeräumt wurden.

Das Finanzausgleichgesetz (FAG)

Das Finanzausgleichgesetz (kurz: FAG) regelt vereinfacht dargestellt, dass die Kommunen und das Land aus ihren Steuereinnahmen gemeinsam in eine Art Topf einzahlen. Das FAG legt fest, wie viel Geld die einzelnen Gemeinden und Landkreise dann aus diesem Topf erhalten. Ziel dieses Systems ist es, alle Kommunen, unabhängig davon wie hoch ihre Steuereinnahmen sind, so auszustatten, dass sie ihre öffentlichen Aufgaben wahrnehmen können (beispielsweise die Instandhaltung von Straßen oder die Trägerschaft einer Schule).

Kritik der Kreise: Schnelles Gesetz zu Lasten der kommunalen Ebene

In dem Schreiben, dass dem NDR vorliegt, heißt es von Köpp: "Insgesamt entsteht der Eindruck, dass hier Gesetzesänderungen zu Lasten der kommunalen Ebene noch schnell 'durchgezogen' werden sollen und zwar nicht nur auf Kosten der kommunalen Ebene, sondern auch noch unter Missachtung der Grundsätze eines ordnungsgemäßen Anhörungsverfahren." Köpp fordert Hesse in seinem Brief dazu auf, für ein geordnetes Anhörungsverfahren zu sorgen. Neben der Kurzfristigkeit habe auch der Umstand, dass es lediglich eine schriftliche, nicht aber mündliche Anhörung im Finanzausschuss gegeben habe, für "erhebliche Kritik" bei den Landräten und Kreistagspräsidenten gesorgt, heißt es in dem Brief.

Landrat Kärger: Verfahren war in den vergangenen zehn Jahren noch nie so verkürzt

Diesen Unmut zeigen Landräte auch auf NDR Anfrage. Tino Schomann (CDU), Landrat in Nordwestmecklenburg, erklärt: "Ich würde es begrüßen, wenn sich die Landesregierung an die Geschäftsordnung hält und uns die für eine Verbandsanhörung vorgesehenen sechs Wochen für eine Stellungnahme einräumt." Das sei ein Zeichen des Respekts, so Schomann. Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat der Mecklenburgischen-Seenplatte Heiko Kärger (CDU), schreibt: "Das Anhörungsverfahren zum Finanzausgleichgesetz war in den letzten zehn Jahren noch nie derart verkürzt, dass die sachgerechte Beteiligung der kommunalen Ebene in den Fristen faktisch unmöglich war." Weiter führt Kärger aus, die knappe Fristsetzung sei "unakzeptabel". Die Kreise würden sich mehr Zeit und ein angemessenes Beteiligungsverfahren wünschen. Dem pflichten auch SPD-Landräte, wie Sebastian Constien aus dem Landkreis Rostock, "vollumfänglich" bei.

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Finanzausschussvorsitzender hält Kritik für "unberechtigt"

Nachgefragt beim zuständigen Fachausschussvorsitzenden zeichnet sich ein anderes Bild. Tilo Gundlack (SPD), Finanzausschussvorsitzender, erklärt dem NDR, es sei "lange im Vorhinein" bekanntgegeben worden, dass die Haushaltsberatungen wegen der vergangenen Landtagswahlen und der Regierungsbildung "kompakt" gehalten würden, um noch vor der Sommerpause den Haushalt beschließen zu können. Laut Gundlack haben die Kommunen Mitte Mai im Innenausschuss ihre Stellungnahme abgegeben. "Darüber hinaus hatten die kommunalen Spitzenverbände die Möglichkeit, in der öffentlichen Anhörung am 23. Mai ein Statement zum FAG abzugeben, was ihnen im Vorhinein signalisiert worden ist. Darauf wurde verzichtet und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Insofern ist die Kritik Herrn Köpps unberechtigt", so Gundlack weiter.

Der Geschäftsführer des Landkreistages, Köpp, erwidert auf Nachfrage, eine Einladung zur mündlichen Stellungnahme habe der Verband nie bekommen und bei der Sitzung des Innenausschusses hätten die Kreise leidglich auf einen Fragenkatalog zu neun Themengebieten antworten dürfen.

Opposition sieht Landtagspräsidentin in der Pflicht

Es steht also Aussage gegen Aussage. Teile der Opposition sehen die Landkreise im Recht. René Domke, der für die Freien Demokraten im Finanzausschuss sitzt, fühlt sich in seiner Auffassung, dass "hier im Eilverfahren durch gewichtige Gesetzesvorhaben gehetzt werden soll" durch den Brief der Landkreise bestätigt. Domke meint, die Landesregierung sei die entsprechenden Vorlagen "lange schuldig" geblieben. Er mahnt: "Gründliche Vorberatung schützt vor nachträglichen Beanstandungen. Vielleicht muss das zur schmerzhaften Erfahrung der rot-roten Landesregierung werden."

Der grüne Fraktionsvorsitzende Harald Terpe sieht in der Aussage, dass der Landkreistag kein mündliches Anhörungsrecht im Finanzausschuss bekommen habe, "eine Missachtung kommunaler Mitspracherechte". Er fordert von Gundlack, sich zu korrigieren und den Kreisen eine ordentliche Anhörung zu ermöglichen. Auch das Ausschussmitglied der CDU, Marc Reinhardt, hält die Kritik der Landkreise für "vollkommen berechtigt". Er fordert die Landesregierung und die regierenden Fraktionen auf "zu geordneten parlamentarischen Verfahren zurückzukehren". Er habe schon länger den Eindruck, dass es zur Regel geworden sei, dass Gesetze "immer sehr spät und mit hohem Zeitdruck durch die Regierung und die Linkskoalition eingebracht" würden. Reinhardt erklärt abschließend: "Hier kann auch ein deutliches Wort der Landtagspräsidentin helfen."

Landtagspräsidentin Hesse sucht das Gespräch

Und damit liegt der Ball bei der eigentlichen Adressatin des Briefes von Matthias Köpp. Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD) erklärt auf NDR Anfrage, sie werde sich bei Tilo Gundlack zu dem Vorgang erkundigen, sobald dieser von seiner Dienstreise in Spanien zurückkehre. Anschließend werde Hesse auf den Brief antworten. Doch auch Hesse verweist, wie zuvor auch Gundlack, auf die Anhörung im Innenausschuss: "Aufgrund der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses hat der Finanzausschuss von einer mündlichen Anhörung abgesehen und lediglich eine schriftliche Anhörung durchgeführt, wobei dem Landkreistag MV telefonisch sogar angeboten wurde, in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 23. Mai 2022 zum Einzelplan 04 auch Ausführungen zum Finanzausgleichsgesetz machen zu können."

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 03.06.2022 | 12:00 Uhr

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