Fragen und Antworten: Tourismus und Besuche in MV
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat als Reaktion auf die angestiegenen Neu-Infektionen die Corona-Regelungen erneut mit Stichtag 1. Dezember geändert.
Sind Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern möglich?
Nein, Reisen in das Land sind untersagt.
Sind Durchreisen durch Mecklenburg-Vorpommern erlaubt?
Ja, die Durchreise durch das Land ist gestattet, durchreisende Personen müssen Mecklenburg-Vorpommern aber auf direktem Weg wieder verlassen.
Gibt es Ausnahmen für das Einreiseverbot?
Ja, ausgenommen sind Personen mit ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz im Land, Dauercamper, Eigentümer von Grundstücken, Kleingärten im Bundesland oder Bootsbesitzer mit Liegeplatz in Mecklenburg-Vorpommern.
Es gibt aber auch noch andere Ausnahmen. Dazu zählen Menschen, die im Land eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Hochschule besuchen, Berufspendler, Jäger mit einem Jagdbezirk im Land und Menschen, die aus medizinischen Gründen einreisen müssen.
Was ist mit Besuchen von Mitgliedern der Kernfamilie?
Besuche von Mitgliedern der Kernfamilie sind erlaubt. Auch Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns können die Mitglieder ihrer Kernfamilie in einem Risikogebiet besuchen.
Wer gehört zur Kernfamilie?
Zur Kernfamilie gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Urenkel. Der Besuch bei einem Mitglied der Kernfamilie in Mecklenburg-Vorpommern ist jeweils auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Lebensgefährten möglich.
Können Mecklenburger und Vorpommern in inländische Risikogebiete reisen, ohne sich nach ihrer Rückkehr einer Quarantäne zu unterziehen?
Ja, das hat die Landesregierung am 22. Oktober ausdrücklich klargestellt. Grundlage sind Änderungen der entsprechenden Landesverordnungen nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald. Ausnahmen gelten nur, wenn die Behörden in den Risikogebieten Einschränkungen für auswärtige Bürger erlassen haben. Außerdem gilt die Quarantäne weiterhin, wenn man bei der Rückkehr Krankheitssymptome aufweist.
Wer muss in Quarantäne?
Generell Einreisende aus ausländischen Risikogebieten. Die Dauer wurde von 14 auf zehn Tage verkürzt. Die aktuelle Verordnung nennt zahlreiche Ausnahmen: So sind Berufspendler von der Quarantäne ausgenommen, jedoch müssen sich Grenzpendler jede Woche testen lassen. Ausgenommen von der Quarantäne-Pflicht sind demnach auch Schüler, die zum Unterricht nach Deutschland kommen, und Beschäftigte im Transportgewerbe, etwa Lastwagenfahrer. Wer Verwandte besuchen will, muss einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest vorweisen. Wer aus innerdeutschen Risikogebieten einreist, muss lediglich in Quarantäne, wenn er Symptome der Krankheit zeigt.
Wer trägt die Kosten für den ersten und gegebenenfalls zweiten Corona-Test nach fünf bis sieben Tagen?
Man selbst.
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