Strafe für Mutter der getöteten Leonie zur Bewährung ausgesetzt
Mehr als drei Jahre nach dem Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow hat die Mutter erneut vor Gericht gestanden. Das Landgericht Neubrandenburg setzte ihre Strafe wegen fahrlässiger Tötung zur Bewährung aus.
Die Mutter der vor drei Jahren ums Leben gekommenen Leonie aus Torgelow hat in einem Berufungsprozess erreicht, dass ihre Strafe wegen fahrlässiger Tötung zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Amtsgericht Neubrandenburg hatte die 27-Jährige im Dezember 2021 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, ohne die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Landgericht Neubrandenburg hat dieses Urteil nun abgemildert. Leonies Mutter muss die Strafe also nicht antreten, sofern sie nicht gegen die sogenannten Bewährungsauflagen verstößt.
Zusammenarbeit nicht ausreichend berücksichtigt
Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hatten diese Bewährung beantragt. Als Hauptgründe nannte der Vorsitzende Richter den großen Aufklärungsbeitrag, den die Mutter 2020 im Prozess gegen den Stiefvater geleistet habe, und die Stabilisierung ihrer familiären Verhältnisse. "Wir wollten die positive Entwicklung der Frau und ihres vierjährigen Kindes nicht stoppen." Über die Schuld der Mutter an sich musste nicht erneut verhandelt werden. In der Urteilsbegründung des Amtsgerichts hieß es damals, die 27-Jährige hätte jederzeit Hilfe für Leonie holen können, tat das aber nicht.
Stiefvater bei Revisionsprozess erneut verurteilt
Der 29-jährige Stiefvater sitzt wegen Mordes durch Unterlassen lebenslang in Haft. Er hatte das Mädchen im Januar 2019 schwer misshandelt und dann verhindert, dass Retter rechtzeitig Hilfe leisten konnten. Dafür habe er der Mutter gegenüber sogar einen Notruf vorgetäuscht. In einem Revisionsprozess hatte das Gericht Anfang 2021 sein Urteil nochmals bestätigt.